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Soziales

Neben seiner Bedeutung als Schul-, Einkaufs-, Gesundheits- und zunehmend stärker auch als Kultur- und Tourismusstadt ist Mistelbach eine Stadt mit großem sozialem Engagement. Zahlreiche Veranstaltungen, Sozialeinrichtungen und Vereine – speziell für ältere Menschen und Senioren - auf der einen Seite, sowie die Auszeichnungen und Ehrungen im Verlauf der letzten Jahre auf der anderen Seite, beweisen dies immer wieder aufs Neue.

Subvention für Vereine der Gesundheitsförderung/Prävention/ Soziales

Ziel der Förderung ist die Stärkung des freiwilligen Engagements in Vereinen und die Förderung der Tätigkeiten von Vereinen, wenn diese dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen und den Generationen zu stärken und/oder die Vereinstätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.


Richtlinien für die Subvention von Vereinen die in der Großgemeinde Mistelbach im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Soziales tätig sind ab 2021


1. Förderungsgrundsätze
Die Stadtgemeinde Mistelbach fördert Vereine, die im Bereich Soziales und Gesundheit wirken und dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen, Kulturen und Generationen zu stärken und die Vereinstätigkeit in öffentlichem Interesse liegt.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche der Stadtgemeinde Mistelbach gefördert werden.

Inhaltliche Ausrichtung des Vereins
Wahrnehmung von Anliegen und Interessen des sozialen Wohlergehens von Personen und Personengruppen die Unterstützung benötigen.


2. Fördervoraussetzungen
a) Der Verein muss seinen Sitz iSd. § 4 Abs 2 Vereinsgesetz bzw. eine Zweigstelle in der Stadtgemeinde Mistelbach haben.

b) Der Verein muss ein „eingetragener Verein“, dh im Vereinsregister erfasst sein (ein aktueller Auszug aus dem ZVR ist dem Antrag beizulegen).

c) Der Verein muss gemeinnützig iSd gültigen gesetzlichen Bestimmungen sein. (BAO, VerG)

d) Haupttätigkeit des Vereins ist die soziale Betreuung von Personen, oder das Setzen von Aktivitäten, die der Gesundheitsförderung und Prävention dienen, die Personen zugutekommt, die in Mistelbach ihren Hauptwohnsitz haben.

e) Die Ausübung der Vereinstätigkeit muss überwiegend ehrenamtlich sein und darf nicht im Rahmen eines regulären Dienstverhältnisses entlohnt sein.

f) Der Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein.

g) Das Förderansuchen muss bis 30.06. des Jahres eingelangt sein.

3. Höhe der Förderung

Entfällt gem. Beschluss der Sitzung des GR vom 21. März 2024

 4. Abwicklung
a) Förderungen sind mittels formlosen Ansuchens einzubringen. Ein Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres ist dem Förderansuchen beizulegen.

Inkrafttreten
Die Richtlinien treten ab 1. Jänner 2021 in Kraft. 

Ihr Ansuchen senden Sie bitte an die
Stadtgemeinde Mistelbach 
Gesundheit und Soziales 
Dkff.(FH) Brigitte Schodl
Hauptplatz 6 
2130 Mistelbach 

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