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Dämmerungswohnhauseinbrüche im Schutz der Finsternis

Im Herbst und Winter setzt die Dämmerung schon zeitig ein. Während viele noch arbeiten, suchen sich Einbrecher am Abend im Schutz der Dunkelheit ihre Tatorte aus. Sie kommt jedes Jahr wieder: die Zeit der Dämmerungseinbrüche. Wie können Sie sich davor schützen?

Hier Tipps der Polizei:
o) Viel Licht – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
o) Bei längerer Abwesenheit einen Nachbarn ersuchen, die Post aus dem Briefkasten zu nehmen (Haus soll
      nicht unbewohnt erscheinen).
o) Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster und ganz leicht zu überwinden.
o) Nehmen Sie vor der Anschaffung von mechanischen oder elektronischen Sicherungseinrichtungen die
      kostenlose und objektive Beratung durch die Kriminalpolizeiliche Beratung in Anspruch.
o) Zeigen Sie verdächtiges Verhalten in Ihrer Nachbarschaft unter der österreichweiten Rufnummer 059 133
      an. Sie können damit einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Ihrer Region leisten.

Jede verdächtige Mitteilung der Bevölkerung wird von den Polizeiinspektionen vertraulich behandelt.

Gemeinsam unterwegs: Regeln und Verantwortlichkeiten für Autofahrer, Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und E-Bike-Nutzer

Unsere Straßen werden immer vielfältiger genutzt, und das gemeinsame Miteinander von Verkehrsteilnehmern unterschiedlicher Fortbewegungsmittel erfordert Verständnis und Rücksichtnahme. In diesem Bericht möchte ich die Zusammenarbeit und die jeweiligen Kompetenzen von Autofahrern, Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und E-Bike-Nutzern kurz beleuchten und klären, was erlaubt ist und was nicht.

Autofahrer:

Autofahrer sind in der Regel die größten Verkehrsteilnehmer und tragen daher eine besondere Verantwortung. Sie sollten stets die Verkehrsregeln einhalten, auf Geschwindigkeitsbegrenzungen achten und auf Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und E-Bike-Nutzer Rücksicht nehmen. Das Parken in Rad- und E-Scooter-Fahrspuren ist nicht erlaubt und behindert den Verkehrsfluss der anderen Verkehrsteilnehmer. Autofahrer müssen genügend Abstand (mindestens 1,5m!) zu Radfahrern und E-Scooter-Fahrern halten und beim Überholen ausreichend Platz lassen.

Radfahrer:
Radfahrer haben das Recht, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn keine Radwege vorhanden sind. Sie sollten immer in Fahrtrichtung auf der rechten Seite der Straße fahren und sich an die Verkehrsregeln halten. Bei Nacht oder schlechter Sicht sind Fahrradlichter und -reflektoren Pflicht. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn ausdrücklich entsprechende Schilder vorhanden sind.

E-Scooter-Fahrer:
E-Scooter sind eine praktische Möglichkeit der Fortbewegung, aber sie müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren, wenn vorhanden. Auf der Straße nur dann, wenn z.B. kein Radweg verfügbar, (lokale Verordnung). Gehwege, Fußgängerzonen, sind grundsätzlich tabu! E-Scooter-Fahrer sollten eine angemessene Geschwindigkeit einhalten, Fußgänger respektieren und stets auf den Verkehr achten.

E-Bike-Nutzer:
E-Bikes sind in der Regel wie Fahrräder zu behandeln, solange ihre Geschwindigkeit den vorgegebenen Grenzwert (25 km/h!) nicht überschreitet. Wenn sie schneller fahren können, gelten sie als Kleinkrafträder und müssen auf der Straße fahren. E-Bike-Nutzer sollten die gleichen Regeln wie Radfahrer befolgen und besonders auf Fußgänger und langsamere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer entscheidend für die Sicherheit auf unseren Straßen ist. Gemeinsam können wir dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die Mobilität in unserer Gemeinde zu verbessern. Bitte beachten Sie die geltenden Verkehrsregeln und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Zusammen können wir unsere Straßen sicherer und angenehmer gestalten.

Gewalt und sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen. Vorbeugen – Erkennen - Helfen

Es gibt kaum etwas, das unsere Gesellschaft mehr erschüttert und bewegt als Gewalt und sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche. Diese Verbrechen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern können auch langfristige Auswirkungen auf das Opfer haben, die das gesamte Leben beeinflussen können. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir uns als Gesellschaft dafür einsetzen, diese Verbrechen zu verhindern, zu erkennen und zu helfen.

Vorbeugung ist hierbei der Schlüssel. Eltern sollten mit ihren Kindern offen über das Thema sprechen und sie darüber aufklären, was inakzeptables Verhalten ist. Kinder müssen lernen, ihre Grenzen zu erkennen und nein zu sagen, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Gleichzeitig sollten Erwachsene sensibilisiert werden, um Anzeichen von Missbrauch zu erkennen. Schulungen und Fortbildungen können hier helfen.

Das bedeutet, dass wir als Gesellschaft alles tun müssen, um solche Taten zu verhindern, bevor sie überhaupt geschehen. Eine wichtige Maßnahme ist hierbei die Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um das Bewusstsein für diese Thematik zu stärken. Es sollte zum Beispiel vermehrt darüber gesprochen werden, wie man Kinder und Jugendliche schützen und ihnen beibringen kann, ihre Grenzen zu setzen und zu verteidigen.

Dies ist zum Beispiel auch am 29. März geschehen, wo das Thema Gewaltprävention von und mit Fachleuten der „möwe“, des Schulpsychologischen Dienstes sowie der Polizei im Stadtsaal Mistelbach erörtert wurde.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prävention ist die Schaffung sicherer Räume für Kinder und Jugendliche. Schulen, Vereine und andere Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, sollten sicher und geschützt sein. Hierbei geht es nicht nur um physische Sicherheit, sondern auch um die Implementierung von Schutzmechanismen wie Hotlines oder Ansprechpartnern, die im Falle eines Verdachts auf Gewalt oder sexuelle Übergriffe kontaktiert werden können.

Doch auch wenn wir als Gesellschaft unser Bestes tun, um Gewalt und sexuelle Übergriffe zu verhindern, können solche Verbrechen dennoch geschehen. Daher ist es wichtig, dass wir auch lernen, sie zu erkennen und zu melden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass wir auf die Anzeichen achten, die darauf hindeuten können, dass ein Kind oder ein Jugendlicher Opfer von Gewalt oder sexuellen Übergriffen geworden ist. Dazu gehört zum Beispiel ein verändertes Verhalten, unerklärliche Verletzungen oder Anzeichen von Trauma. Wenn wir solche Anzeichen bemerken, sollten wir uns an entsprechende Stellen wenden, um das Opfer zu schützen und Hilfe anzubieten.

Wenn es bereits zu einem Übergriff gekommen ist, ist schnelles Handeln gefragt. Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie sich an vertrauenswürdige Personen wenden können, um Hilfe zu bekommen. Das können Eltern, Lehrer, Ärzte oder Polizei sein. Opfer sollten auf jeden Fall ermutigt werden, sich zu äußern und sich nicht schuldig zu fühlen. Der Täter ist immer für sein Handeln verantwortlich.

Zu guter Letzt müssen wir uns auch darauf konzentrieren, Opfern von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu helfen und ihnen Unterstützung anzubieten. Opfer solcher Verbrechen haben oft mit langfristigen Auswirkungen zu kämpfen, die das gesamte Leben beeinträchtigen können. Es ist daher wichtig, dass wir als Gesellschaft ihnen dabei helfen, sich zu erholen und ein normales Leben zu führen. Hierzu gehört zum Beispiel die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung und Therapie, um traumatische Erfahrungen zu verarbeiten.

Insgesamt ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft alles tun, um Gewalt und sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen, zu erkennen und zu helfen. Nur durch eine gemeinsame Anstrengung können wir eine Welt schaffen, in der Kinder und Jugendliche sicher und geschützt aufwachsen können.

Denn jedes Opfer ist eines zu viel!

Kontaktadressen:
• Schulpsychologische Beratungsstelle: T 02572/5846, E psy.mistelbach@bildung-noe.gv.at
• die möwe-Mistelbach: T 02572/20450, E ksz-mi@die-moewe.at
• Polizei Mistelbach: T 059133/3260-109, E PI-N-Mistelbach@polizei.gv.at 
• ÖBB Heimweg-Telefon: T 01/20660-32000
• Stiller Notruf, DEC112 App: E https://www.dec112.at/stiller-notruf.at/

Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe sind ein ernstes Problem, das Menschen jeden Alters und Geschlechts betrifft. Es kann tiefgreifende Auswirkungen auf die Gefährdeten haben und sie mit körperlichen und emotionalen Narben zurücklassen, die ein Leben lang anhalten können. Die Verhinderung sexueller Übergriffe ist entscheidend für die Schaffung einer sichereren und gerechteren Gesellschaft für alle. Hier sind einige Schritte, die dazu beitragen können, die Häufigkeit sexueller Übergriffe zu reduzieren:

Bildung:
Es ist von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein dafür zu schärfen, was sexuelle Übergriffe ausmacht und wie man sie erkennt. Schulen und Organisationen können umfassende Sexualerziehungsprogramme anbieten, die über Zustimmung, gesunde Beziehungen und Möglichkeiten zum Eingreifen in potenziell gefährlichen Situationen aufklären.

Ermutigung zum Eingreifen von Zuschauern:
Zuschauer spielen eine wichtige Rolle bei der Verhinderung sexueller Übergriffe. Menschen zu ermutigen, sich zu äußern, wenn sie Zeuge potenziell schädlicher Situationen werden, kann dazu beitragen, sie zu stoppen, bevor sie eskalieren.

Wenn z.B. Kinder oder Jugendliche im Freien von Unbekannten in bedrohlicher Weise angesprochen werden, sollen sie lautstark und entschlossen sprechen und sich rasch entfernen. Und verdächtige Wahrnehmungen sollten sofort und nicht erst nach Tagen der Polizei gemeldet werden. Keinesfalls sollte in den „sozialen Medien“ nach Hilfe gefragt und nach Vorfällen mit anderen Personen gesucht werden. Das würde die eigenen Wahrnehmungen überlagern und wäre bei einer Meldung auf der Polizeiinspektion dann schwierig.

Umsetzung von Arbeitsplatzrichtlinien:
Arbeitgeber können eine wichtige Rolle bei der Verhinderung sexueller Übergriffe spielen, indem sie klare Richtlinien und Verfahren für die Reaktion auf Vorwürfe sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe schaffen. Sie können ihre Mitarbeiter auch darin schulen, sexuelle Übergriffe zu erkennen und zu verhindern.

Täter zur Rechenschaft ziehen:
Täter sexueller Übergriffe müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu gehört, sie rechtlich für ihre Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen und alle zugrunde liegenden psychologischen oder Verhaltensprobleme anzugehen, die möglicherweise zu dem Angriff beigetragen haben.

Förderung einer Kultur des Respekts und der Zustimmung:
Die Schaffung einer Kultur, in der die Zustimmung geschätzt und respektiert wird, ist entscheidend, um sexuelle Übergriffe zu verhindern. Dies beinhaltet die Förderung gesunder Beziehungen, die Förderung der Kommunikation und die Ermutigung des Einzelnen, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen:
Die Installation von Sicherheitseinrichtungen wie Überwachungskameras, Beleuchtung und Notrufsäulen an öffentlichen Orten kann dazu beitragen, die Häufigkeit sexueller Übergriffe zu verringern.
Die Prävention sexueller Übergriffe ist ein komplexes Thema, das einen vielschichtigen Ansatz erfordert. Indem wir diese Schritte unternehmen und zusammenarbeiten, können wir eine sicherere und gerechtere Gesellschaft für alle schaffen.

Internetkriminalität – Polizeiprävention

Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime! Auch Österreich und der Bezirk Mistelbach sind davon betroffen. Die Angriffsszenarien werden technisch immer raffinierter. Darüber hinaus begünstigen die Möglichkeiten der Anonymisierung, der Verschlüsselung und die unbegrenzte Verfügbarkeit des Internets die Verbreitung von Cybercrime massiv.

Üblicherweise versteht man unter Cybercrime alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) oder gegen diese begangen werden. (z.B. Datenbeschädigung, Hacking, DDoS – Attacken, Betrugsdelikte, Kinderpornografie, Cyber-Grooming oder Cyber-Mobbing, Sextortion usw.)

Aktuelle Warnungen:
Vermeintliche „Gratis“-Angebote, Phishing-Emails, gefälschte Gewinnbenachrichtigungen, Lösegeld-Trojaner, Notfall-E-Mails usw. Die Gefahren lauern in sozialen Netzwerken, bei harmlosen Downloads und E-Mail-Anhängen oder auf Internetseiten mit selbst aktivierenden Inhalten.

Wenn Sie einen Verdacht auf Internetkriminalität haben und Hilfe oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt:

Meldestelle für Internetkriminalität
E-Mail against-cybercrime@bmi.gv.at

Wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden oder konkrete Hinweise auf einen Täter haben, können Sie die Straftat in jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.

Falschgeld

In Österreich ist – wie auch in vielen weiteren Ländern in Europa – der Euro die gültige Währung. Wird mit Geld bezahlt, so spricht man von Barzahlung. Im Gegensatz dazu gibt es auch unbare Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Kreditkarten oder Schecks. Es gibt zwei verschiedene Geldformen, nämlich Münzen bis zu einem Wert von zwei Euro und Banknoten ab einem Wert von fünf Euro. Zusätzlich gibt es auch Münzsonderprägungen. Diese können auch zur Bezahlung verwendet werden, jedoch nur im Herstellungsland. Die Sonderprägungen sind bei Münzsammlern sehr beliebt.

Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Erhält man unwissentlich Falschgeld und gibt es später im Wissen, dass es falsch ist, als echt aus, handelt es sich um ein Vergehen und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Wie erkenne ich Falschgeld?
Echte Geldscheine sind mit mehreren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die leicht überprüft werden können. Bei Banknoten lautet die Regel:

Fühlen:
Auf der Vorderseite des Scheins heben sich einige Teile ab und sind ertastbar. Dazu gehören die Fenster und Tore auf den Motiven, die Wertzahl des Scheins und die Abkürzung der Europäischen Zentralbank am oberen Rand.

Sehen:
Hält man den Schein gegen das Licht, so sind das Wasserzeichen mit Motiv und Wertzahl und der Sicherheitsfaden in der Mitte des Scheins erkennbar. Außerdem vervollständigt sich im „Durchsichtfenster“ links oben auf der Vorderseite die Wertzahl.

Kippen:
Scheine bis 20 Euro haben am rechten Rand einen Folienstreifen, der – je nachdem wie man ihn kippt – das Eurosymbol oder die Wertzahl zeigt. Bei Scheinen ab 50 Euro verändern sich beim Kippen die Farben der Wertzahl auf der Rückseite.

Gefälschte Münzen sind sehr selten im Umlauf. Bei echten Münzen hebt sich das „Münzbild“ klar abgegrenzt von der übrigen Münzoberfläche ab. Zusätzlich sind gefälschte 1- oder 2-Euromünzen entweder sehr stark oder überhaupt nicht magnetisch.

Falschgeld – was nun?
Wenn Sie den Verdacht haben, im Zuge einer Bezahlung oder auch als Retourgeld eine oder mehrere Falschnoten oder Falschmünzen erhalten zu haben, dann prüfen Sie zuerst das Geld genau. Sollte der Verdacht nicht ausgeräumt werden können, verständigen Sie die nächstgelegene Polizeiinspektion und geben Sie das vermeintliche Falschgeld ab. Wenn möglich, sollten Sie Angaben darüber machen können, woher Sie das Geld haben. Wer Falschgeld weiter ausgibt, macht sich strafbar. Einen Ersatz für die „Blüten“ gibt es nicht, der Schaden liegt beim Verbraucher!

Im familiären Umfeld – Gewalt!?

Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.

Hier handelt es sich meist nicht um ein einzelnes Vorkommnis. Oft ist eine langwierige Entstehungsgeschichte hinter dem Vorfall, eine Gewaltspirale die sich über längere Zeit aufbaut. Häufig hilft hier nur adäquate Hilfe von außen durch professionelle Beratung und Betreuung durch Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Entscheidend ist, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt und ein sofortiges Handeln weitere Leiden unterbinden kann. Im Notfall jedoch immer die Polizei unter 133 rufen! Dies gilt für gefährdete Menschen aber genauso für Zeugen und für Personen, die Kontakt zu gewaltbetroffenen Personen haben!

Die Polizei hat unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen, die in solchen Situationen ergriffen werden:
Beim Betretungsverbot wird dem Gefährder für zwei Wochen das Betreten der Wohnung und einem Schutzbereich im Umkreis von 100 Meter um die Wohnung untersagt. Das bedeutet, dass der Gefährder innerhalb dieser zwei Wochen nicht in die Wohnung zurückkehren darf. Sollte der Gefährder sich weigern, die Wohnung zu verlassen, kann die Person auch weggewiesen werden.

Im Zuge des „Gewaltschutzgesetz 2019“ wurde das Annäherungsverbot gesetzlich verankert. Für die gefährdete Person (inkludiert auch gefährdete Kinder oder Jugendliche) wurde damit ein Schutzbereich im Umkreis von 100 Meter festgesetzt, wo sich der Gefährder nicht nähern darf.

Von der Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbotes wird automatisch das lokale Gewaltschutzzentrum/Interventionsstelle verständigt, welches mit der gefährdeten Person automatisch Kontakt aufnimmt.

Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht des Wohnortes eine einstweilige Verfügung von der gefährdeten Person beantragt werden. Mit dieser kann der gefährdeten Person vor allem der weitere Verbleib in der vertrauten Wohnung ermöglicht werden. Die einstweilige Verfügung kann im Bedarfsfall für Arbeitsplatz, Schule etc. beantragt werden.

Durch die einstweilige Verfügung erlangt man einen längerfristigen Schutz. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, steht dem Opfer psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu, die im Vorfeld und währenddessen Unterstützung bietet.

Der Einbruch im Keller hat immer Saison

Kellerabteile sind für Kriminelle immer ein begehrtes Ziel. Sie sind meist einfach zugänglich und schlecht gesichert, obwohl Wertgegenstände von beachtlichen Summen hier lagern. Die Polizei verstärkt daher die Kontrollen und gibt Tipps.

In Österreich finden laut Polizeilicher Kriminalstatistik mehr als doppelt so viele Einbrüche in Kellerabteile als in Wohnungen statt. Obwohl Einbrüche und Diebstähle in den beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 stark zurückgegangen sind, blieben die Einbrüche in den Keller auf konstant hohem Niveau.

Trend geht weiter nach oben:
Eine Analyse der letzten vier Monate bis Februar 2022 zeigt einen erneuten Anstieg. Für die Polizei stellt sich die Tatortarbeit in Kellerabteilungen als sehr schwierig heraus, es gibt kaum erfolgsversprechende Ermittlungsansätze. Einbrüche im Keller bleiben in vielen Fällen länger unentdeckt, da der Keller nicht jeden Tag besucht wird. Die Suche nach Spuren wird aufgrund vieler Gelegenheitspersonen erschwert, die Schutzmaßnahmen im Keller fallen oftmals schlechter aus. Darüber hinaus ist eine Fahndung nach einem gestohlenen Gut nicht möglich, da die Besitzer die Individualnummern der Wertsachen nicht notiert haben.

Schwerpunktmaßnahmen:
Aufgrund dieser Entwicklung plant die Polizei in Österreich ab sofort Schwerpunktmaßnahmen mit eigenen Ermittlungsgruppen, setzt mehr Augenmerk auf die Spurenauswertung und bittet auch die Bevölkerung um Kontaktaufnahme bei verdächtigen Wahrnehmungen.

Empfehlungen der Kriminalprävention:
o) Um die Sicherung der Gegenstände im Abteil noch zu verbessern, sollten Sie Fahrräder und andere
       wertvolle Gegenstände zusätzlich mit beispielsweise einem Schloss absichern.
o) Notieren Sie die Individualnummern Ihrer Wertsachen (z.B. Rahmennummer beim Fahrrad) in einem
       Eigentumsverzeichnis oder Fahrradpass. Gegenstände ohne Nummer fotografieren Sie am besten.
       Nur so kann im Falle eines Einbruchs die Polizei auch nach dem gestohlenen Gut fahnden.
o) Achten Sie darauf Zugangstüren zu Kellerabteilen zu verschließen. Eine bloß zugezogene Türe ist kein
       Hindernis.
o) Schließen Sie Kellerfenster bei Abwesenheit. Fenstergitter und andere Absicherungen können den
       Widerstand erhöhen.
o) Sehen Sie in Ihrem Keller regelmäßig nach dem Rechten.
o) Sprechen Sie hausfremde Personen an. Kontaktieren Sie bei Verdacht von strafbaren Handlungen die
       Polizei.
o) Lassen Sie keine unangemeldeten Personen ins Haus und nützen Sie die Gegensprechanlage. Achten
       Sie in der Tiefgarage beim Ein- und Ausfahren, ob sich jemand Zutritt verschaffen will.
o) Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und machen Sie sie auf mögliche Probleme aufmerksam.
o) Einbrüche und Einbruchsversuche melden Sie bitte der Polizei unter 133.

Wenn Sie Opfer eines Kellereinbruchs geworden sind, dann benachrichtigen Sie bitte umgehend die Polizei und verändern Sie nichts am Tatort. Danach verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn und informieren Sie sie über den Einbruch.

Hasskriminalität

Durch die steigernde Bedrohungslage und die damit verbundenen Störaktionen gegen Corona-Maßnahmen bzw. persönlichen Angriffen gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträger wurden Handlungsempfehlungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten durch die Initiative des BMI (GEMEINSAM.SICHER) zusammengefasst.

Umgang mit gewaltbereiten Personen:
Vermehrt wird in Medien berichtet, dass Personen zu Störaktionen mit Gewaltanwendungen z.B. bei Impfaktionen oder Informationsabenden aufrufen. Kommt es vor Ort zu körperlichen Auseinandersetzungen, randalierenden Personen, Drohungen mit dem Umbringen oder Verletzen, aktives Stören von Abläufen in Impfstraßen oder das Nötigen von behandlungswilligen Personen, ist unverzüglich die Polizei unter dem Notruf 133 oder 112 zu verständigen!

o) Versuchen Sie, die Situation durch Deeskalation zu beruhigen
o) Fordern Sie aggressive Personen auf sich zu entfernen. Versuchen Sie nicht, diese festzuhalten, aber:
      Merken Sie sich Aussehen, Kleidung und Fluchtrichtung der Person und teilen Sie das der Polizei mit.

Grundsätzlich gilt: Bei akuter Gefährdung der eigenen oder anderen Person/en SOFORT 133 anrufen!
Der persönlichen Meinungsfreiheit sind Grenzen gesetzt, wenn diese anderen Personen öffentlich im Internet durch Videos, Postings, Artikel etc. diskriminieren, herabsetzen oder gezielt angreifen. Hasspostings sind menschenverachtende Äußerungen im Internet.

Was ist strafbar?
Es sind gerichtlich strafbare Handlungen gegen Opfer, die bestimmte, besonders geschützte Identitätsmerkmale aufweisen. Sie können sich gegen Leib und Leben, fremdes Vermögen, Ehre oder andere Rechtsgüter richten.

Wie kann ich mich persönlich gegen Hasskriminalität wehren?
Ist ein Posting von strafrechtlicher Relevanz, erstatten Sie Anzeige bei einer Polizeiinspektion. Eine Strafverfolgung ist auch im Internet möglich und erfolgt ebenso bei Postings von unbekannten Verfassern.

o) Dokumentieren und speichern Sie den Inhalt der Nachricht.
o) Kommunizieren Sie dem Verfasser der Nachricht klar, dass es sich um eine mögliche strafbare Handlung
       handelt und Sie rechtliche Schritte einleiten.
o) Lassen Sie die Inhalte durch die Internet-Plattform löschen.
o) Löscht die Internet-Plattform das Posting nicht, können Sie diese mittels Unterlassungsauftrag klagen.
o) Bei namentlich bekanntem Verfasser können Sie beim Gemeindeamt oder beim Magistrat eine
       Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister beantragen.
o) Bei Gericht können Sie eine Entschädigung vom Medieninhaber (z.B. Inhaber eines Facebook- oder
       Instagram-Profils) beantragen.
o) Erstatten Sie bei Verdacht des Vorliegens einer gerichtlich strafbaren Handlung Anzeige bei einer
       Polizeiinspektion.

Weiterführende Information finden Sie unter www.bmj.gv.at/themen/gewalt-im-netz.html.

HINSEHEN, REDEN, HANDELN.
GEMEINSAM.SICHER in Österreich fördert und koordiniert den professionellen Sicherheitsdialog zwischen BürgerInnen Gemeinden und Polizei. Die Menschen in GEMEINSAM.SICHER in Österreich handeln dort, wo die Sorgen sind, auf gleicher Augenhöhe, mit strenger Obacht darauf, dass niemand seinen zulässigen Handlungsraum verlässt. Das Ziel: als „Gesellschaft des Hinsehens und aktiven, verantwortungsvollen Handelns“ die Sicherheit von uns allen positiv zu entwickeln.

Gefahren im Herbst und Winter für Autofahrer

Herbst — traumhafte Farbenvielfalt, optimales Ausflugswetter, die letzten angenehmen Temperaturen genießen. Auf den Kraftfahrer lauern jedoch gerade in diesen Jahreszeiten allerhand Gefahren. Hier einige Tipps, um den Herbst/Winter auch unfallfrei überstehen zu können:

o) Die Straßen sind von Laub, Fallobst und Ackerschmutz verunreinigt. Diese Verunreinigungen wirken
       wie Schmierseife, daher — Weg vom Gas! Tempo reduzieren!
o) An Herbsttagen herrscht oft Nebel und Regen, Sichtbehinderungen stehen fast an der Tagesordnung —
       Licht einschalten und „Fahren auf Sicht" heißt hier die Devise!
o) Starker Regen kann Aquaplaning zur Folge haben. In so einem Fall auskuppeln, Lenkrad festhalten
       und nicht abrupt bremsen.
o) Auch der Wildwechsel kann im Herbst zu einer besonderen Gefahr werden. Hier reagiert man richtig,
       wenn man bremst, abblendet und hupt. Achtung: Das Lenkrad nicht verreißen und nicht versuchen
       auszuweichen, da dann akute Schleuder- und Unfallgefahr besteht!
o) Fällt dann der erste Schnee oder ist das Fahrzeug vereist, sollte jeder Kraftfahrer darauf schauen, dass er
       vor Antritt der Fahrt sein Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit. Damit erhöhen Sie nicht nur
       Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Eine kleine „Seh-Luke" ist für
       den Straßenverkehr einfach nicht genug.
o) Und nicht vergessen: Rechtzeitig Winterreifen montieren! Beim ersten Schnee ist es schon zu spät!

Sicher Radfahren

Treten Sie besonders jetzt mit Bedacht in die Pedale: Der Schwung in den Sattel soll frischen Wind und Bewegung bringen – und kein Nachspiel im Spital haben.

Der Frühling ist da – Beginn der klassischen Fahrradsaison. Die Sonne wärmt den Rücken, der Fahrtwind weht um die Nase, jede Menge Glückshormone schwärmen aus. Radfahren macht Spaß – mit Sicherheit. Gehen wir es in diesem außergewöhnlichen Frühling besonders bewusst und besonnen an! Damit die erfrischende Ausfahrt auch sicher wieder nach Hause führt – und nicht in die Ambulanz.

Denn die Zahlen der Statistik zeigen: Was mit einem Schwung in den Sattel beginnt, hat leider oft ein Nachspiel im Spital. Allein im Jahr 2019 beendeten rund 43.700 Radfahrerinnen und Radfahrer ihre Ausfahrt im Krankenhaus. Rund 32.600 davon wurden bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt, rund 8.000 Radlerinnen und Radler holten sich ihre Blessuren beim sportlichen Freizeitvergnügen. Die übrigen Radfahr-Verletzungen wurden in den Bereichen Arbeit/Schule und Haushalt verzeichnet. Besonders tragisch: Über 30 Menschen kommen pro Jahr in Österreich bei Radunfällen ums Leben.

Die meisten Unfälle von Hobby-Radsportlerinnen und -sportler sind Einzelstürze, die häufigsten Ursachen Unaufmerksamkeit, zu hohes Tempo oder mangelhafte Ausrüstung. Im Straßenverkehr enden Kollisionen mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen allzu oft fatal. Auf Freilandstraßen ist der Geschwindigkeitsunterschied ein erheblicher Risikofaktor, im Ortsgebiet sind es zu hohe Geschwindigkeiten, fehlende Sichtweiten an Kreuzungen und unaufmerksame Kfz-Lenkerinnen und -Lenker. Die Verletzungsskala verunfallter Radfahrerinnen und Radfahrer reicht von leichten Prellungen bis zu Schädel-Hirn-Traumata.

Fazit: Wer ohne Knautschzone unterwegs ist, muss besonders achtsam sein.

Tipps für mehr Sicherheit beim Radfahren:
o) Sorgen Sie für ein verkehrssicheres Fahrrad: Checken Sie vor jedem Start die Funktionstüchtigkeit von
       Bremsen, Klingel und Lichtanlage! Auch Radanhänger müssen eigens beleuchtet sein.
o) Machen Sie sich sichtbar: Leuchtende Farben und reflektierende Outfits – z.B. eine neongelbe
       Warnweste – machen Sie zum Eyecatcher. Sichtbarkeit ist Sicherheit – erst recht bei Zwielicht,
       Dämmerung und Dunkelheit.
o) Vorsicht vor den Stärkeren: Schulterblick vor dem Start, aufmerksame Fahrt. An Kreuzungen:
       angepasste Geschwindigkeit wählen und Augenkontakt halten – vor allem mit Motorisierten!
o) Rücksicht auf die Schwächeren: Angepasstes Tempo und ausreichend Abstand sind immer ein Muss.
       Besonders schützenswert sind die Schwächsten: Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und
       Radfahrer, Kinder und ältere Menschen.
o) Apropos Kinder: Ab 12 Jahren – im Besitz eines Radfahrausweises bereits ab 9 Jahren – dürfen Kinder
       allein mit dem Fahrrad unterwegs sein. Unterhalb dieser Altersgrenzen bedarf es einer mindestens 16-
       jährigen Begleitperson. Begleiten Sie Ihre Kinder aber so lange wie notwendig in die neue Mobilität auf
       zwei Rädern.
o) Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung: Fernplaudern mit Handy am Ohr ist auch beim Radfahren
       verboten. Die Hände müssen frei sein fürs Lenken – und der Kopf besser auch fürs Denken. Soll
       heißen: Telefonate lieber im Stillstand als in voller Fahrt erledigen.
o) Thema E-Bike: Aller Anfang ist schwer – auch in Sachen E-Bike. Obwohl das Treten beim E-Bike deutlich
       leichter fällt – doch gerade das macht das völlig neue Fahrgefühl aus. Auch der ungewohnte Schwung
       beim Start ist ein Aha-Erlebnis. Üben Sie ausgiebig abseits der Straße! Professionelle E-Bike-
       Fahrtechniktrainings sind sinnvoll – Gutscheine dafür ein geniales Geschenk.

In diesem Sinne: Gute und sichere Fahrt in den Frühling!

Quelle: KfV

Lenken ohne Ablenkung

Ein Zivilstreifenwagen der Polizei ist auf der Autobahn unterwegs. Drei Fahrspuren, ein Pannenstreifen, mäßiger Verkehr. Plötzlich braucht ein vor dem Polizeiwagen fahrender Kombi ohne ersichtlichen Grund für seine Fahrt zwei Fahrstreifen. Bei dichterem Verkehrsaufkommen wären die Folgen wohl nicht auszudenken gewesen. Ist der Autolenker kurz eingeschlafen, betrunken oder durch Drogen beeinträchtigt?

Vorsichtig überholt der Streifenwagen den Kombi. Bei der Vorbeifahrt ein kurzer Blick auf den Lenker. Dieser beschäftigt sich intensiv mit dem Studium eines Reiseführers und vergisst damit ganz darauf, sich auf das Lenken seines Fahrzeuges zu konzentrieren.

Wie aus dem angeführten Beispiel ersichtlich, sollte jeder Lenker alles unterlassen, was die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verringert und damit die Unfallgefahr eklatant erhöht.

Ob es das Wechseln der CD, eine intensive Unterhaltung mit Beifahrern oder das Rauchen einer Zigarette ist, alles lenkt ab. Selbst das gesetzlich erlaubte Telefonieren mit Handy und Freisprecheinrichtung. Die Suche in den Datenspeichern des Mobiltelefons nach Namen oder Nummern, der kurze Blick auf das Display beim Anruf lenken ab. Man ist für einen kurzen Augenblick nicht konzentriert. Es kann genau diese eine Sekunde sein, die es dann ausmacht, ob ein Unfall passiert oder nicht.

Wir alle sollten an der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr mitarbeiten. Ein großer Beitrag dazu wäre, mehr Verantwortungsbewusstsein zu zeigen, möglicherweise sein Fahrverhalten und seine Gewohnheiten zu ändern. Helfen Sie mit Ihrer Aufmerksamkeit, durch ein Lenken ohne Ablenkung Ihre eigene Sicherheit zu erhöhen und damit gerade Ihren eigenen Unfall zu verhindern.

Sicherer Schulweg

Kinder im Straßenverkehr:
Kinder können den Verkehr nicht so gut überblicken wie Erwachsene. Sie sind kleiner, ihr Blickfeld ist eingeschränkter, sie lassen sich leicht ablenken, sie sind schnell überfordert und reagieren oft impulsiv, z.B. wenn sie Eltern oder Freunde sehen. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht so gut einschätzen. Zudem sind sie auch für Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht sofort sichtbar. Sie zählen daher zu den am meisten gefährdeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Straßenverkehr.

Deshalb wird Eltern und anderen Begleitpersonen empfohlen, Kinder immer an der von der Straße abgewandten Seite des Gehwegs gehen zu lassen und auch bei der Überquerung der Straße vorbildlich zu handeln: Bei Zebrastreifen an der Gehsteigkante stehen bleiben sowie zweimal gemeinsam mit dem Kind nach rechts und links blicken. Nicht jede Autofahrerin/jeder Autofahrer hält an, auch wenn man über die Straße gehen will. Besonders wichtig ist daher das gute Vorbild der Erwachsenen!

Vorbereiten auf den Schulweg:
Grundsätzlich gilt in der Früh: unnötigen Stress vermeiden und rechtzeitig aufstehen, damit das Kind auch genügend Zeit für den Schulweg hat. Das ist oftmals leichter gesagt, als getan. Aber für Kinder und ihre Sicherheit äußerst wichtig.

Als Eltern können Sie angehende Taferlklasslerinnen/Taferlklassler auf diesen Schritt vorbereiten und die Strecke mehrmals mit ihnen gemeinsam gehen sowie besprechen – und zwar so lange, bis das Kind den Weg alleine schafft. Dabei sollten Sie vor allem die folgenden Tipps beherzigen:

1) Einen sicheren Weg festlegen und gemeinsam üben!
Wählen Sie einen besonders sicheren Weg zur Schule. Das muss nicht immer der kürzeste sein. Für die Schulanfängerinnen/Schulanfänger ist es am günstigsten, die Straße dort zu überqueren, wo Ampeln, Schutzwege, Unter- und Überführungen vorhanden sind. Möglichst meiden sollten Sie unübersichtliche Stellen sowie das häufige Überqueren von Straßen. Besprechen Sie mit Ihrem Kind die verschiedenen Situationen, Verkehrs- und Verhaltensregeln.

2) Gefährliche Stellen sollten gesondert geübt und besprochen werden:
Außerdem ist es sinnvoll, unvorhergesehene Situationen zu besprechen, z.B. das Ausfallen einer Ampel.

3) Steht die sichere Route fest, gilt: wiederholen, wiederholen, wiederholen!
Und wenn etwas richtig gemacht wird: loben! Tipp: Drehen Sie zur Sicherheit die Rollen um und lassen Sie sich von Ihrem Kind zur Schule führen sowie den Weg und Gefahrenstellen erklären. Begleiten Sie Ihr Kind vor allem in der ersten Zeit auf dem Schulweg und überprüfen Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt, ob sich Ihr Kind alles gemerkt ha.

Aktiv mobil auf dem Schulweg:
Den Schulweg zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad oder einem anderen Gerät zurückzulegen, bedeutet gesunde Bewegung zu machen. „Aktive Mobilität“ auf dem Schulweg heißt, die eigene Muskelkraft zur Fortbewegung zu nutzen. Kinder, die z.B. mit dem Fahrrad in die Schule fahren, sind körperlich aktiver als solche, die mit dem Auto gefahren werden.

Schülerinnen und Schüler, die selbst mobil unterwegs sind, tragen dazu bei, den Hol- und Bringverkehr durch Autos zu den Schulen zu verringern. Meist ist ein gesicherter Schulweg vorhanden, z.B. durch Ampeln, Zebrastreifen oder Schülerlotsen. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern in einer gesicherten Umgebung wichtige Erfahrungen und Kompetenzen im Straßenverkehr zu sammeln, die ihnen dann auch in der Freizeit nützen.

Bus, Straßenbahn & Co:
Benutzt Ihr Kind auf dem Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel, können Sie den Weg von und bis zur Haltestelle auf ähnliche Weise üben wie den Fußweg zur Schule. An manchen Kreuzungen helfen Schülerlotsen beim Überqueren der Straße. Zudem ist es sinnvoll, Kindern Verhaltensweisen für Haltestellen und öffentliche Transportmittel mit auf den Weg zu geben, wie beispielsweise:

1. Nicht drängen und toben.
2. Abstand von der Gehsteigkante bzw. zur Straße oder zum Haltebereich des Fahrzeuges halten.
3. In öffentlichen Verkehrsmitteln sitzen oder sich gut festhalten.
4. Nach dem Aussteigen warten, bis Bus, Straßenbahn, Zug oder U-Bahn weggefahren sind.
5. Fahren Sie die ersten Male gemeinsam mit Ihrem Kind und erklären Sie alles Nötige.

Sichere Ausrüstung:
Kinder sind schon allein aufgrund ihrer Körpergröße für andere Verkehrsteilnehmer nicht so gut erkennbar. Herrscht zudem noch schlechte Witterung, Dämmerung oder Dunkelheit, werden sie noch schwerer wahrgenommen. Einige einfache Maßnahmen können zur Sicherheit der kleinen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beitragen.

Tipps für mehr Sicherheit im Straßenverkehr:
1. Kindern möglichst helle Kleidung anziehen.
2. Helle Schultasche bzw. hellen Rucksack bevorzugen.
3. Viele Schultaschen und manche Rucksäcke weisen bereits reflektierendes Material auf. Ideal ist es,
      zusätzlich Kleidung, Schuhe, Helme und Hauben mit reflektierenden (lichtwiderspiegelnden) Produkten
      auszurüsten. Bringen Sie das reflektierende Material am besten gut verteilt an Kleidung und
      Ausrüstung vorne, hinten und an der Seite an. Die Materialien sind in verschiedenen Formen erhältlich,
      z.B. als Aufnäher und Aufkleber, als Streifen, als Reflexbänder mit Klettverschluss oder Klatschbänder
      für Arme und Beine.
4. Für Autofahrerinnen und Autofahrer: vorausschauend, rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst fahren.

Parken ohne Kennzeichen

Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Ausnahmen gibt es selten.

Dann und wann werden einem Kraftfahrzeug wegen mangelnder Verkehrssicherheit die Kennzeichen abgenommen, z.B. wegen abgefahrener Reifen. Kraftfahrzeuge dürfen aber bekanntlich nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Und unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist nicht nur das Lenken, sondern auch das Abstellen und Parken gemeint.

Kennzeichenabnahme durch Exekutive ohne Kenntnisnahme des Kfz-Halters oder Lenkers:
Wenn es zu einer Kennzeichenabnahme durch die Exekutive kommt, wird dies dem (nicht anwesenden) Kfz-Halter oder Lenker mittels einer an der Windschutzscheibe hinterlegten schriftlichen Verständigung zur Kenntnis gebracht. Der Lenker oder Zulassungsbesitzer ist dann verpflichtet, die unverzügliche Entfernung des Fahrzeuges zu veranlassen.

Rechtswidrig: Anbringen von Pappendeckel-Kennzeichen
Besitzer von Wechselkennzeichen stellen gerne den Zweitwagen ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen ab. Ein Verkehrsteilnehmer mit einer solchen Wechselkennzeichen-Berechtigung war tatsächlich felsenfest davon überzeugt, durch das Anbringen von Pappendeckel-Kennzeichen im Zweitwagen jedenfalls erlaubterweise sein Auto geparkt zu haben. Das Fahrzeug wurde daraufhin abgeschleppt.

Das Gesetz ist eindeutig: Der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird, lässt bereits die Entfernung durch die zuständige Behörde zu.

Ausnahmebewilligung für Zweitauto:
Besteht Bedarf am Abstellen eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, wie das oft im Zusammenhang mit Wechselkennzeichen der Fall ist, kann die Bewilligung dafür bei der betreffenden Behörde beantragt werden. Wegen der fast überall herrschenden Parkplatznot werden aber solche Ansuchen nur selten bewilligt. Zuständig für derartige Anträge ist die Gemeinde.

Fahrradsicherheit

Österreich hat sich in den letzten Jahren zu einem Volk der Radfahrer entwickelt. Wenn wir uns auch bei weitem nicht mit den Holländern vergleichen können, ist es doch so, dass es immer mehr Radler gibt. Bei Fahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Ärgernisse zwischen Auto- und Radfahrern entstehen häufig, weil sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, derartige Konflikte zu vermeiden. Wissen um die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer auch.

Vorschriften, Regeln und rechtliche Grundlagen:
Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer:
o) Alkohollimit. 0,8 Promille
o) Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad
    fahren.
o) Alleinfahren ab dem 12. Lebensjahr, mit Fahrradausweis ab dem 10. Lebensjahr

Wo darf (nicht) gefahren werden?
Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:
o) Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht gilt
    bei spezieller Verordnung und weiterhin für Trainingsfahrten mit Rennrädern.
o) Auf speziell als solche gekennzeichneten Fahrradstraßen ist jeder Fahrzeugverkehr, außer dem
    Fahrradverkehr, verboten. Es darf nebeneinander gefahren werden, doch gilt eine
    Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
o) Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde.
o) Radweg
o) Radfahrstreifen
o) Geh- und Radweg
o) Radfahrerüberfahrt
o) Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
o) Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird
    (Schrittgeschwindigkeit).
o) Begegnungszonen

Fahrverbote für Fahrräder:
Bei entsprechender Kennzeichnung
o) Gehsteig, (außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz) (Ausnahme
    Kinderfahrrad unter Begleitung)
o) Gehweg und auf dem für Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radweges
o) Autobahn und Autostraße
o) Schutzweg

Vorrang:
Beschilderungen mit „Dreieck“ oder Stopptafel gelten auch für Radfahrer!

Bei Radfahrerüberfahrten gelten besondere Regeln:
o) Tempolimit bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten: maximale Annäherungsgeschwindigkeit
    von 10 km/h.
o) Vorrang gegenüber rechts und links, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet.
o) Wartepflicht, wenn ein Radfahrer eine Radfahranlage verlässt oder diese endet.
o) Wenn weder eine Beschilderung noch eine Bodenmarkierung einer Radfahranlage vorhanden ist,
    gelten die üblichen Vorrangregeln, also z.B. der Rechtsvorrang.

Telefonieren auf dem Fahrrad nur noch mit Freisprecheinrichtung!
Telefonieren, mailen und SMSen und Radfahren vertragen sich nicht gut. Daher ist das auch verboten. Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung. Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.

Nähere Informationen:
Internet: www.help.gv.at

Ablenkung am Steuer

E-Mails checken, Textnachrichten verschicken, Musik hören, telefonieren – beinahe selbstverständlich werden oft mehrere Dinge gleichzeitig erledigt, während wir uns zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto im Straßenverkehr bewegen. Nicht ohne Risiko: Jede Ablenkung im Straßenverkehr erhöht das Risiko eines Verkehrsunfalles. Auch wenn es „nur ein paar Sekunden“ dauert, legt man mit einem Fahrzeug, Fahrrad oder zu Fuß eine gewisse Wegstrecke zurück, ohne dabei das Geschehen auf und neben der Straße wahrzunehmen. Ablenkung am Steuer verlängert außerdem die Reaktionszeit und man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ablenkung bzw. Multitasking gilt mittlerweile als Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Beobachtungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit haben dazu interessante Ergebnisse geliefert:

F
ußgänger:
Während sich essende oder rauchende Fußgänger ähnlich nicht abgelenkten Fußgängern verhalten, zeigen Telefonierende dreimal so häufig falsches Verhalten beim Überqueren von Straßen, am Handy Tippende sogar nahezu viermal so oft. Sie nutzen häufiger als nicht abgelenkte Personen die vorhandenen Schutzwege nicht, überqueren häufiger bei roten Ampeln die Straße oder achten weniger auf den Verkehr.

Radfahrer:
Mittlerweile sollte bekannt sein, dass auch beim Radfahren das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung gesetzlich verboten ist. In den vergangenen Jahren war bei fast 37% der verletzten oder getöteten Radfahrer Ablenkung oder Unachtsamkeit die Hauptunfallursache. Sie waren häufiger mit höherer Geschwindigkeit unterwegs als nicht abgelenkte Radfahrer, sie fuhren öfter auf nicht für sie vorgesehenen Flächen oder wechselten die Fahrtrichtung ohne Ankündigung durch Handzeichen.

Autofahrer:
Besonders gefährlich ist Ablenkung beim Autofahren. Unachtsamkeit als Hauptunfallursache ist bei annähernd gleichbleibender Tendenz in den letzten Jahren für etwa 31% der verletzten und 27% der getöteten PKW-Insassen verantwortlich. Vor allem junge Lenker sind während des Fahrens häufig abgelenkt, wobei dies beim Lesen noch deutlicher zu beobachten war als beim Tippen. So nimmt die Hälfte Anrufe entgegen, davon 37% ohne Freisprecheinrichtung, und jeder Dritte ruft auch aktiv aus dem Fahrzeug an. Festzustellen ist zudem, dass junge Lenker das Mobiltelefon während der Autofahrt vermehrt verwenden, um SMS zu lesen (32%), zu schreiben (25%) oder diverse Messenger-Dienste zu nutzen (24%).

Empfehlungen:
Da bei manchen Verkehrsteilnehmern das Bewusstsein für die Gefahren durch Ablenkung fehlt, von anderen jedoch die Gefahr durch Ablenkung sogar bewusst eingegangen wird, setzt die Exekutive auf Information und eine verstärkte Überwachung des Handyverbots (Verwendung ohne Freisprecheinrichtung). Es können empfindliche Strafen drohen und bei Probeführerscheinbesitzern führt eine Missachtung des Handyverbots zusätzlich zu einer Verlängerung der Probezeit.

Informationen für einen sicheren Weg zur Schule

Kinder zählen auch in der Bezirkshauptstadt Mistelbach zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Vor allem der tägliche Weg in die Schule birgt für die Kleinsten zahlreiche Risiken. Sie sind für Autofahrer oft nicht sofort sichtbar und können erst ab etwa dem 9. Lebensjahr Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig abschätzen. Das Sichtfeld ist erst ab dem 12. Lebensjahr voll entwickelt, weshalb vorher das seitliche Herannahen von Autos nur begrenzt wahrgenommen werden kann. Wichtige Fähigkeiten, um sich einigermaßen sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Aber: All das kann Ihr Kind durch Übungen erlernen. Deshalb sollten Sie den Schulweg noch vor dem ersten Schultag gemeinsam mit ihm trainieren. Stellen Sie für Ihr Kind klare Regeln auf: Nicht zu nah am Fahrbahnrand stehen und nicht zwischen geparkten Autos heraus die Straße betreten. Erklären Sie ihm, warum – im Gegensatz zum Fahrzeuglenker – nur der Fußgänger sofort stehen bleiben kann und wie wichtig es daher ist, besonders bei Schlechtwetter nie zu knapp vor herankommenden Fahrzeugen auf den Zebrastreifen oder die Straße zu steigen. Rot heißt STOPP, und zwar immer. Sagen sie Ihrem Kind, dass es im Straßenverkehr aufmerksam sein muss und nicht mit dem Handy hantieren soll.

Kinder sind schon allein aufgrund ihrer Körpergröße für andere Verkehrsteilnehmer nicht so gut erkennbar. Herrscht zudem noch schlechte Witterung, Dämmerung oder Dunkelheit, werden sie noch schwerer wahrgenommen. Viele Schultaschen und manche Rucksäcke weisen bereits reflektierendes Material auf. Ideal ist es, zusätzlich Kleidung, Schuhe, Helme und Hauben mit reflektierenden Produkten auszurüsten.

Gefährliche Stellen sollten gesondert geübt oder besprochen werden. Außerdem ist es sinnvoll, unvorhergesehene Situationen zu besprechen, z B. das Ausfallen einer Ampel. Drehen Sie zur Sicherheit die Rollen um und lassen Sie sich von Ihrem Kind zur Schule führen sowie den Weg und Gefahrenstellen erklären.

Wenn Ihr Kind öffentliche Verkehrsmittel am Schulweg benutzen kann, üben sie auch hier schon vor Schulbeginn das richtige Verhalten: An Haltestellen nicht drängen und Unfug treiben, nach dem Aussteigen warten bis der Bus weggefahren ist, nach links und rechts schauen und, wenn kein Fahrzeug kommt, die Straße überqueren.

Der alltägliche Straßenverkehr stellt hohe Ansprüche an alle Verkehrsteilnehmer: Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln, ständige Aufmerksamkeit und vorausschauendes Denken wird von uns allen erwartet.

Sicher in die Fahrradsaison

Der Frühling ist angekommen und viele Menschen steigen auf das Fahrrad als Transportmittel um. Das Fahrrad ist aber auch für Kriminelle ein begehrter Gegenstand. Beachten Sie die Empfehlungen der Kriminalprävention und starten Sie sicher in die Fahrradsaison.

Der Fahrradverkehr gewinnt an Bedeutung. Fahrrad fahren ist relativ billig und gesund, es entlastet stark befahrene Verkehrsrouten und ist in der Stadt ist eines der schnellsten Verkehrsmittel. Sie stehen nicht im Stau, brauchen nur wenig Abstellplatz und sind von Fahrplänen unabhängig. Der Markt hat sich angepasst und bietet Fahrräder für alle Ansprüche. Vom teuren Rennrad mit Karbonrahmen bis hin zum praktischen E-Bike ist alles zu haben.

Um verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen zu können achten Sie bitte auf eine geeignete Schutzausrüstung und an die Verkehrsregeln. Als Fahrradfahrer werden Sie leicht übersehen. Am Fahrrad sollten auch alle Ausrüstungsgegenstände gemäß der Fahrradverordnung angebracht sein. Im Fachhandel oder auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (http://www.bmvit.gv.at) erhalten sie diesbezüglich Informationen.

Die steigende Nachfrage bringt Kriminelle auf den Plan. Fahrraddiebe stehlen schlecht abgesicherte Räder und beachten dabei nicht einmal, wie alt oder wie wertvoll diese sind. Die Räder werden dann als „gebraucht“ wiederverkauft. So manches Opfer findet das eigene Fahrrad auf einschlägigen Internetplattformen zum Verkauf angeboten. Diebe machen sich die Unachtsamkeit vieler Fahrradbesitzer zunutze.

Im Falle eines Abhandenkommens des Rades sind Eckdaten wie Farbe, Marke, Modell, Rahmennummer, Material wertvolle Informationen, um einerseits ihren rechtmäßigen Besitz nachzuweisen und andererseits eine Anzeige zu erstatten. Denn selbst, wenn das Fahrrad wieder auftauchen sollte: wie beweisen Sie, dass es Ihres ist, wenn Sie weder Rechnung noch Kaufvertrag haben?

Empfehlung der Kriminalprävention für einen sicheren Start in die Fahrradsaison:
o) Fahrrädernach Möglichkeit stets in einem versperrten Raum abstellen.
o) Im Freien das Fahrrad mit Rahmen und Hinterrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen.
o) Das Fahrrad an frequentierten Plätzen abstellen, die bei Dunkelheit gut beleuchtet sind.
o) Das Fahrrad nicht immer am gleichen Platz abstellen.
o) Fahrräder am Autodach oder Fahrradträger am besten mit einem Spiralkabel am Rahmen, Vorder-
    und Hinterrad absperren.
o) Lassen Sie keine Wertgegenstände am Gepäckträger oder in den Gepäcktaschen zurück.
o) Werkzeug in der Satteltasche könnten Diebe zum Knacken der Sicherung verwenden.
o) Nehmen Sie teure Komponenten, wie den Fahrradcomputer ab, bevor es Diebe tun.

Die wirksamsten Schlösser:
o) Bügelschlösser sollten einen Rohrdurchmesser von mindestens 19 mm aufweisen und aus speziell
    gehärtetem Metall sein.
o) Kabelschlösser sollten mindestens 8 mm stark und durch gehärtete Stahlhülsen geschützt sein.
o) Zahlenschlösser sind nicht empfehlenswert.

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