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Raum

Das Örtliche Raumordnungsprogramm (beinhaltet den Flächenwidmungsplan) und der Bebauungsplan wurde vom Amt der NÖ Landesregierung im Jahr 1983 erstmalig genehmigt.
Seitdem wurden getrennt nach Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan 39 Änderungsverfahren durchgeführt. Im Dezember 2014 hat der Gemeinderat für die Stadtgemeinde Mistelbach das Örtliche Entwicklungskonzept beschlossen. Jede Änderung muss nun den Zielsetzungen im Entwicklungskonzept entsprechen.


Im Wesentlichen soll der Reiz einer Kleinstadt eingebettet in ländlichen Strukturen erhalten bleiben. Dazu muss besonders die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und die Schaffung einer hohen Lebensqualität und Zufriedenheit für die Ansässigen und die neuen Bürger berücksichtigt werden.
Insbesondere soll dabei auch die zentralörtliche Funktion und der Wirtschaftsstandort mit den im Entwicklungskonzept definierten Leitzielen gestärkt werden.

Beim Wohnbau wird der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung der Vorzug gegeben.  Dazu war auch die Stadtgemeinde Pilotgemeinde für das Flächenmanagement. Die Erhebungsarbeiten dazu sind in den KG´s Hüttendorf, Hörersdorf, Siebenhirten, Kettlasbrunn und teilweise Mistelbach bereits abgeschlossen.

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