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Fahndung nach gestohlenen/verlorenen Dokumenten

Grafik zur Verfügung gestellt

17. August 2017

Die aktuelle Entwicklung im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus haben auch in der polizeilichen Zusammenarbeit zu neuen Herausforderungen geführt. In diesem Zusammenhang wird international – insbesondere unter Einschaltung von INTERPOL – die Kontrolle von Reisedokumenten zunehmend verstärkt.

Es wird daher immer wahrscheinlicher, dass Reisenden, die mit gefahndeten Dokumenten reisen, der Check-in auf Flughäfen, beim Boarding von Schiffen oder in Hotels verweigert wird, da gestohlene und/oder verlorene Reisedokumente weltweit zur Fahndung ausgeschrieben werden! Der weitere Ausbau dieser Programme wird dazu führen, dass auch bei anderen Dienstleistungen – möglicherweise bei der Erledigung von Bankgeschäften – zusätzliche Kontrollen greifen werden. Laufende Projekte zum Ausbau von „Smart Cities“ werden ebenfalls eine Erhöhung der Kontrolldichte bringen.

Qualitätsprobleme bei der Fahndungsspeicherung oder die Unterlassung der Meldung der Wiederauffindung des Reisedokumentes durch den/die Bürger können dazu führen, dass österreichischen Reisenden im Ausland Dienstleistungen verweigert werden oder dass es sogar zu polizeilichem Einschreiten mit allen damit verbundenen Folgen kommen kann.

Was ist daher unbedingt zu beachten?
Die Wiederauffindung eines Dokumentes ist unbedingt der Passbehörde zu melden. Die Passbehörde widerruft aufgrund der Meldung die Fahndung, ein Widerruf dauert aber bis zu 24 Stunden. Achtung: Einige Länder akzeptieren für die Einreise keine widerrufenen Dokumente, die Einreise ist daher nicht möglich.

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