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Für mehr Verkehrssicherheit: Neuer Verkehrskontrollplatz auf der A5 Nordautobahn

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16. August 2018

LKW sind in 16 Prozent der Unfälle auf Autobahnen und Schnellstraßen involviert und in fast die Hälfte aller tödlichen Unfälle, unabhängig von der Verschuldensfrage. Allein 2016 waren acht Prozent der LKW-Unfälle auf Übermüdung und drei Prozent auf technische Mängel zurückzuführen. Regelmäßige Überprüfungen von LKW und Lenker sind für die Verkehrssicherheit daher enorm wichtig. Nur so wird das Risiko, das von falsch beladenen oder defekten LKW und von übermüdeten Fahrern ausgeht, verringert. Um den Spezialkräften der Polizei und auch der Zollbehörde Kontrollen direkt am Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu ermöglichen, errichtet die ASFINAG Verkehrskontrollplätze. Bis dato gab es 13 dieser multifunktionalen Prüf-Areale. Mit dem neuesten bei Schrick auf der A5 Nordautobahn ging ein weiterer moderner Verkehrskontrollplatz in Betrieb, der am Donnerstag, dem 26. Juli, unter Teilnahme zahlreicher Ehrengäste, darunter Vertreter des Finanz-, Innen- und des Verkehrsministeriums, des Landes Niederösterreich sowie der ASFINAG und der Polizei, eröffnet wurde.

Verkehrskontrollplatz Schrick: modernste Ausstattung auf mehr als 15.000 m²:
Niederösterreichs neuer Verkehrskontrollplatz liegt nördlich von Schrick auf der A5 Nordautobahn. ASFINAG und Land Niederösterreich investierten in die Errichtung gemeinsam sechs Millionen Euro.

Der neue Kontrollplatz auf der Richtungsfahrbahn Wien verfügt über modernste Ausstattung: Bereits die Ableitung von der A5 funktioniert voll elektronisch. Bei der Einfahrt in den rund 15.000 m² großen Prüfplatz werden die LKW vermessen, Länge, Höhe und Breite werden erfasst. Danach erfolgt die Verwiegung. Weitere Detailchecks der Fahrzeuge, wie unter anderem Reifenprofil oder technischer Zustand der Bremsen, erfolgen im Vorbereich der Prüfhalle unter einem Flugdach. Vertiefte Kontrollen der Beladung und exakte technische Überprüfungen nehmen die Einsatzkräfte in der Prüfhalle vor. Sind Anhaltungen wegen technischer Mängel oder Zoll relevanter Maßnahmen notwendig, stehen insgesamt 39 LKW-Stellplätze zur Verfügung.

Österreich-Premiere – „Truck Checker“:
Die Innovation am neuen Verkehrskontrollplatz Schrick ist der „Truck Checker“. Mit dieser speziell entwickelten, geeichte dynamische Achslastwaage sollen die Kontrollen zukünftig noch effizienter ablaufen. Sie erfasst zuverlässig und eichfähig das LKW-Gewicht ohne diesen anzuhalten. Mit bis zu 25 km/h kann diese Spezial-Waage überfahren werden, die Genauigkeit der Gewichtsangabe liegt bei einer minimalen Abweichung von einem Prozent. Das am „Truck Checker“ angezeigte Gewicht aller vier Achsen und der optische Eindruck des Fahrzeuges sind letztendlich entscheidend dafür, ob es angehalten und genauer kontrolliert wird. Ist keine nähere Überprüfung erforderlich, kann der Lenker sofort wieder auf die Autobahn auffahren.

Verkehrskontrollplätze: regelmäßige Checks für mehr Verkehrssicherheit
Systematische, stichprobenartige Überprüfungen von Kraftfahrzeugen – insbesondere von LKW – sind ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit diese Überprüfungen sicher und umfassend möglich sind, hat die ASFINAG in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Bundesministerien für Inneres und Finanzen bereits 14 multifunktionale Verkehrskontrollplätze (mit Schrick) entwickelt und errichtet.

Wie notwendig diese Kontrollen wiederum sind, zeigen die Vorjahreszahlen des Verkehrskontrollplatzes bei Bruck an der Leitha auf der A4 Ostautobahn: Rund 450 Verkehrsausleitungen wurden vorgenommen, mehr als 600 Mal wurde die Weiterfahrt untersagt, über 160 Kennzeichen wurden aufgrund technischer Mängel abgenommen und über 1.500 Anzeigen wegen Vergehens gegen die Sozialvorschriften im Schwerverkehr (Ruhezeiten) wurden erstattet.

Folgende Kontrollen werden vorgenommen:
Vom ASFINAG Service und Kontrolldienst der Maut Service GmbH:
o) Überprüfungen der PKW- und LKW-Maut
o) Verwiegungen von Sondertransporten
o) Technische Unterwegskontrollen

Von der Polizei:
o) Kontrollen der Straßenverkehrsordnung
o) Kontrollen des Kraftfahr- und des Führerscheingesetzes

Vom Bundesministerium für Finanzen:
o) Zollfahndungs- und Zollrevisionstätigkeiten

Vom jeweiligen Land:
o) Vertiefte Überprüfungen gemäß § 56 des Kraftfahrgesetzes. Demnach sind Kraftfahrzeuge, bei denen
    Bedenken bestehen „von der Behörde zu überprüfen“, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes
    entsprechen.

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