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Gewässerreinhaltung

Foto zur Verfügung gestellt

19. April 2018

Gewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Das Gewässerbett sowie das unmittelbare Gewässerumland dienen der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit (Selbstreinigungsvermögen) des Gewässers sowie der Hochwasserabfuhr.

Der Gewässerraum ist in der Regel öffentliches Gut des Bundes und hat nach dem Wasserrechtsgesetz folgende Aufgaben:
o) Die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer
o) Schutz ufernaher Grundwasservorkommen
o) Rückhalt und Abfuhr von Hochwasser, Geschiebe und Eis
o) Erholungsraum der Bevölkerung

Heute wird die Erholungsfunktion der Gewässer für den Menschen oft nicht mehr erkannt und werden die Gewässer nur noch als Ableitungsgerinne wahrgenommen. Damit einher geht leider auch die Nutzung des Gewässerraumes als Rasen-, Gehölzschnitt- sowie Laubdeponie und als Abstellraum für Baumaterialien, Autos, Anhänger und Sperrmüll. Selbst „geordnete Kompostanlagen“ sind an den Gewässerufern immer wieder anzutreffen. Dabei wird offensichtlich vergessen, dass Kompost Dünger ist, der die Gewässergüte stark beeinträchtigt und insbesondere bei kleinen Gewässern deren Selbstreinigungsvermögen zum Erliegen bringt.

Da im Frühjahr bei den Flurreinigungsaktionen immer auch viel Unrat aus den Gewässern abzutransportieren ist, wird an alle Bürger appelliert die Gewässer wieder als unseren wertvollsten Lebensraum wahrzunehmen und die oben angeführten, für das Gewässer schädlichen Nutzungen zu unterlassen.

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