14. Dezember 2017
Für nicht-gehfähige Patienten gibt es Kurz-Parkplätze direkt vor dem Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, um sie dort ein- und aussteigen zu lassen. Leider werden diese jedoch immer wieder von undisziplinierten Autofahrern verstellt, die sich nicht an das Parkverbot halten.
Die Parkplätze direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf sind zum kurzen Halten und Aus- oder Einsteigenlassen von nicht-gehfähigen Patienten gedacht. Es herrscht hier Parkverbot, nur Halten ist erlaubt. Leider ist das Vielen offenbar nicht bekannt und so werden die für die Patientenversorgung und Notfälle wichtigen Parkplätze sowie auch die freizuhaltende Feuerwehr-Stellfläche immer wieder stundenlang blockiert. Dabei gibt es Dauerparkplätze in ausreichender Anzahl in kurzer Gehentfernung im Parkdeck bzw. auf dem nahen Parkplatz.
Die Direktion des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf wird nun rechtliche Schritte gegen widerrechtlich dort parkende Personen einleiten, um diese Parkplätze auch tatsächlich für Notfälle und nicht gehfähige Patienten freizuhalten.
Die Parkplätze direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums sind nur für Notfälle vorgesehen und um gehbehinderte Personen kurz ein- und aussteigen zu lassen.