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NÖGKK-Versicherte ersparen sich 16,4 Millionen Euro Rezeptgebühren

17. August 2017

Die Rezeptgebührenobergrenze sorgte im Vorjahr dafür, dass Niederösterreichs Haushalte um 16,4 Millionen Euro entlastet wurden. 69.385 bei der NÖ Gebietskrankenkasse versicherte Personen profitierten von der Rezeptgebührendeckelung und konnten einen Teil ihrer Gesundheitsausgaben einsparen. So viele wie in keinem anderen Bundesland.

Für auf Kassenkosten bezogene Medikamente sind österreichweit derzeit 5,85 Euro als gesetzlich bestimmte Rezeptgebühr in der Apotheke zu bezahlen. Die Rezeptgebührenobergrenze sorgt dafür, dass Versicherte mit hohem Medikamentenbedarf über einem Betrag von zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens keine Rezeptgebühr mehr entrichten müssen. „Die bezahlten Rezeptgebühren werden laufend addiert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Summe diese Grenze erreicht, ist man bis zum Jahresende von der Rezeptgebühr befreit“, erklärt Wolfgang Marchart, Service-Center-Leiter der NÖ Gebietskrankenkasse in Mistelbach

e-card informiert Arzt über Überschreitung der Grenze:
In dem Augenblick, in dem die Summe der Rezeptgebühren die Zwei-Prozent-Marke erreicht, wird die Ärztin bzw. der Arzt über die Befreiung informiert, sobald sie bzw. er die e-card in das Kartenlesegerät steckt. Mit einem einfachen Vermerk auf dem Rezept erhält man dann das Medikament in der Apotheke, ohne dafür eine Rezeptgebühr bezahlen zu müssen. Die Regelung gilt immer bis zum Jahresende. Rezeptgebühren, die für Mitversicherte wie Ehepartner oder Kinder entrichtet werden, werden für die Erreichung der Obergrenze mit angerechnet. „Mit dem online-Service der Sozialversicherung „Meine SV“ kann man jederzeit sein persönliches Rezeptgebühren-Konto einsehen: Einfach Handy-Signatur in unserem Service-Center freischalten lassen. Termine gibt es unter 050899-6100“, so Marchart.

Befreiung aus sozialen Gründen:
Daneben gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen (z.B. Alleinstehende bis 889,84 Euro netto pro Monat) von der Rezeptgebühr befreien lassen. Ohne Antrag befreit sind unter anderem die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage oder Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit.

Nähere Informationen:
NÖGKK-Service-Center Mistelbach
Roseggerstraße 46
2130 Mistelbach
Versichertenhotline: 050899-6100
E-Mail: mistelbach@noegkk.at
Internet: www.noegkk.at

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