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Staatsbürgerschaftsnachweis

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jedem Standesamt im Inland beantragt werden.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.

Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss ab der Volljährigkeit persönlich gestellt werden. Für Minderjährige muss ein Obsorgeberechtigter den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.

Erforderliche Unterlagen:
o) Geburtsurkunde des Antragstellers
o) Amtlicher Lichtbildausweis
o) Meldezettel - wenn vorhanden
o) Heiratsurkunde bei Namenänderung
o) Verleihungsbescheid

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