Förderaktion von Photovoltaik-Anlagen 2010

Wer sich 2010 eine neue Photovoltaik-Anlage angeschafft hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, hierfür eine Förderung zu erhalten. Welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen, erfahren InteressentInnen unter der Homepage www.photovoltaik2010.at.
 
Was wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitzenleistung von 5,00 kWpeak, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte installierte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5,00 kWpeak nicht überschreiten.
 
Wer kann eine Förderung beantragen?
Privatpersonen, die eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung von privaten Wohngebäuden errichten.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage. Entweder für freistehende und Aufdach-Anlagen (jeweils EUR 1.300/kWpeak (0-5,00 kWpeak)) oder für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (jeweils EUR 1.700/kWpeak (0-5,00 kWpeak)). Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen darf die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten.
 
Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.
 
Voraussetzungen
Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn beantragt werden.
 
Wann startet die Aktion?
Es gibt zeitlich gestaffelte Einreichtage für die einzelnen Bundesländer, ab denen die Einreichung möglich ist. Für das Bundesland Niederösterreich ist dies von 30. Juni, 18.00 Uhr bis 31. August, 18.00 Uhr, möglich. Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den Standort der Photovoltaik-Anlage. Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und erfolgt in zwei Schritten unter www.photovoltaik2010.at.
 
Nähere Informationen
Serviceteam Photovoltaik 2010
Tel: 01/31631-730
Fax: 01/31631-99-730
e-Mail: pv2010@kommunalkredit.at

24.06.2010


 

 

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