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Gemäß dem Beschluss der NÖ Landesregierung vom 1. Juni 2010 wurde die NÖ Familienhilfe mit Gültigkeit ab 1. Juli 2010 zum NÖ Kinderbetreuungszuschuss weiterentwickelt. Konkret bedeutet dies, dass Familien, deren Kind(er) im Alter von zweieinhalb bis drei Jahren keinen Kindergartenplatz bekommen hat/haben, einen Zuschuss für die Kinderbetreuung erhalten. Der Kinderbetreuungszuschuss des Landes kann für jene Kinder ohne Kindergartenplatz gewährt werden, die das 30. Lebensmonat vollendet haben und kein Kinderbetreuungsgeld des Bundes oder eine Förderung nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (Tagesmütter-, Hort-, Tagesbetreuungsförderung) beziehen. Die Höhe des Kinderbetreuungszuschusses beträgt € 1.200,-- (für die Zeit vom vollendeten 30. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat) und wird in zwei Teilbeträgen angewiesen: 1.) Nach der Antragstellung und 2.) nach dem 36. Lebensmonat des Kindes. Besucht das Kind vor dem 36. Lebensmonat einen Kindergarten, so wird der Zuschuss monatlich aliquotiert. Für den Bezug der Förderung besteht eine Familien-Einkommensgrenze: Das monatliche Nettoeinkommen darf für eine Familie mit einem Kind den Betrag von € 1.850,-- nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind im Haushalt werden dieser Grenze € 350,-- hinzugerechnet. Alleinerziehende dürfen mit einem Kind maximal € 1.550,-- verdienen, für jedes weitere Kind plus € 350,--. Der Antrag muss bis zum dritten Geburtstag des Kindes beim NÖ Familienreferat eingelangt sein, entsprechende Formulare liegen bei der Bezirkshauptmannschaft sowie im Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung auf oder sind im Internet unter www.familienpass.at sowie www.noel.gv.at downloadbar. Nähere Informationen:Internet: www.familienpass.at oder www.noel.gv.at
15.07.2010
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