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Sportförderung

Die StadtGemeinde Mistelbach kann allen nach dem Vereinsgesetz gemeldeten Vereinen mit Sitz in Mistelbach, deren Aufgaben darin bestehen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung anbieten, eine Subvention im Sinne der gültigen Richtlinien gewähren.

Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung der StadtGemeinde Mistelbach
(unveränderter Stand seit Dezember 2022)

Anträge zur Erlangung einer Sportförderung der StadtGemeinde Mistelbach
(unveränderter Stand seit Oktober 2021)

 

Bei Fragen wenden sie sich an die Abteilung Sport, Herrn Christoph Gahr,
unter 02572/2515-5261 oder sport@mistelbach.at.

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