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Gebühren und Tarife

Kanalgebühren:

Kanaleinmündungsabgabe (Regenwasser): Einheitssatz 11,00 Euro inkl. MwSt.
Wenn ein Gebäude auch einen Anschluss an den Regenwasserkanal hat, dann ist zusätzlich noch eine Kanaleinmündungsabgabe für den Regenwasserkanal fällig. Die Berechnungsfläche wird in gleicher Weise errechnet, wobei die Geschoßanzahl immer nur 1 beträgt. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Kanaleinmündungsabgabe (Schmutzwasser): Einheitssatz 22,00 Euro inkl. MwSt.
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche (maximal 75m²) vermehrt wird. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Kanaleinmündungsabgabe (Mischwasser = Schmutzwasser und Niederschlagswasser):
Einheitssatz 27,50 Euro inkl. MwSt.
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche (maximal 75m²) vermehrt wird. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Kanalbenützungsgebühr (Regenwasser bzw. Niederschlagswasser): 0,88 Euro inkl. MwSt.
Die Berechnungsfläche ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus sämtlichen angeschlossenen Flächen.

Kanalbenützungsgebühr (nur Schmutzwasser): 4,29 Euro inkl. MwSt.
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus sämtlichen angeschlossenen Geschoßflächen. Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Kanalbenützungsgebühr (Mischwasser = Schmutzwasser und Niederschlagswasser):
4,72 Euro inkl. MwSt.
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus sämtlichen angeschlossenen Geschoßflächen. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus sämtlichen angeschlossenen Geschoßflächen. Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr ergibt sich laut NÖ Kanalgesetz 1977 aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.


Wassergebühren:

Wasseranschlussabgabe: Einheitssatz 11,00 Euro inkl. MwSt.
Für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine einmalige Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist derart zu berechnen, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.

Wasserbezugsgebühr: Einheitssatz 2,42 Euro inkl. MwSt.
Die Höhe der Wasserbezugsgebühr ergibt sich aus dem Produkt vom Wasserverbrauch und der Wasserbezugsgebühr.

Wasserzählergebühr (Bereitstellungsgebühr): Bereitstellungsbetrag 33,00 Euro inkl. MwSt.
Die Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Größe des Wasserzählers (normaler Hauswasserzähler =
3 m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag von 33,00 inkl. MwSt.

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