Gleich direkt:

Hauptinhalt:

Planen

Untenstehend finden Sie den Link zum rechtswirksamen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

Ebenso können die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Mistelbach nachgelesen werden.

Stand 12/2024

Die Änderung 51 des Örtlichen Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan ist noch nicht in Rechtskraft und daher auch noch nicht eingearbeitet.

Zum Seitenanfang springen