Planen
Untenstehend finden Sie den Link zum rechtswirksamen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Ebenso können die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Mistelbach nachgelesen werden.
Stand 12/2024
Die Änderung 51 des Örtlichen Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan ist noch nicht in Rechtskraft und daher auch noch nicht eingearbeitet.