Gleich direkt:

Hauptinhalt:

Ärzteförderung

Um die ärztliche Versorgung in der StadtGemeinde Mistelbach langfristig zu sichern, behandelt der Gemeinderat in der Sitzung vom 19. Oktober 2020 nachstehende Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Die StadtGemeinde Mistelbach kann Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Allgemeinmedizin, welche sich in der Großgemeinde Mistelbach niederlassen und die eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis errichten, eine Förderung zu nachstehenden Bedingungen gewähren.

Richtlinien
Ansuchen

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Gesundheit & Soziales bei
Frau Dkff. (FH) Brigitte Schodl unter 02572/2515-5314

Abbruchkostenförderung der Stadtgemeinde Mistelbach

 

Richtlinien seit 1. Jänner 2024
Ansuchen

 

Nähere Informationen erhalten Sie  in der Finanzabteilung bei
Herrn Dieter Englisch, MSc MBA unter 02572/2515-5365

Blasmusikförderung

Richtlinien
Formblatt

Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5263

Fahrradanhängerförderung

Richtlinien und Ansuchen

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice unter 02572/2515-2130

Förderung von Betriebs-Neuansiedlungen im Zentrum Mistelbachs

Eine Stadt lebt von einem lebendigen Stadtkern! Damit auch der Stadtkern Mistelbachs attraktiv bleibt und noch attraktiver wird, setzt die StadtGemeinde Mistelbach auf ein spezielles Wirtschaftsfördermodell in Form von Mietzuschüssen für Neuansiedlungen. Konkret soll durch diese Mietzuschüsse eine Belebung des Zentrums bzw. der zentrumsnahen Zone Mistelbachs erreicht und damit verbunden der gesamte Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Leerstehende Geschäftslokale sollen dann schon bald der Vergangenheit angehören.

Förderung von Betriebs-Neuansiedlungen im Zentrum Mistelbachs

Gewerbe-/Lehrlingsförderung

Eine Förderung in Höhe der für die Lehrlingsentschädigung zu entrichtenden Kommunalsteuer wird nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom 13. Dezember 2016 nur mehr Betrieben gewährt, die ihre Zentrale bzw. ihren Betriebshauptsitz in der Großgemeinde Mistelbach haben und im Gemeindegebiet von Mistelbach Lehrlinge ausbilden.

Richtlinien
Formblatt

Kunst- und Kulturförderung

Richtlinien
Formblatt

Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5263

Nahversorgerförderung

Die StadtGemeinde Mistelbach gewährt an Betriebsinhaber, die in einer Katastralgemeinde oder einem Randbereich von Mistelbach einen Nahversorgungsbetrieb mit einem ausreichenden Warensortiment führen eine monatliche nicht rückzahlbare Beihilfe.

Nahversorgerförderung

Sportförderung

Subvention von Vereinen im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Soziales

Ziel der Förderung ist die Stärkung des freiwilligen Engagements in Vereinen und die Förderung der Tätigkeiten von Vereinen, wenn diese dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen und den Generationen zu stärken und/oder die Vereinstätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.


Richtlinien für die Subvention von Vereinen die in der Großgemeinde Mistelbach im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Soziales tätig sind ab 2021


1. Förderungsgrundsätze
Die Stadtgemeinde Mistelbach fördert Vereine, die im Bereich Soziales und Gesundheit wirken und dazu beitragen, den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen, Kulturen und Generationen zu stärken und die Vereinstätigkeit in öffentlichem Interesse liegt.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche der Stadtgemeinde Mistelbach gefördert werden.

Inhaltliche Ausrichtung des Vereins
Wahrnehmung von Anliegen und Interessen des sozialen Wohlergehens von Personen und Personengruppen die Unterstützung benötigen.


2. Fördervoraussetzungen
a) Der Verein muss seinen Sitz iSd. § 4 Abs 2 Vereinsgesetz bzw. eine Zweigstelle in der Stadtgemeinde Mistelbach haben.

b) Der Verein muss ein „eingetragener Verein“, dh im Vereinsregister erfasst sein (ein aktueller Auszug aus dem ZVR ist dem Antrag beizulegen).

c) Der Verein muss gemeinnützig iSd gültigen gesetzlichen Bestimmungen sein. (BAO, VerG)

d) Haupttätigkeit des Vereins ist die soziale Betreuung von Personen, oder das Setzen von Aktivitäten, die der Gesundheitsförderung und Prävention dienen, die Personen zugutekommt, die in Mistelbach ihren Hauptwohnsitz haben.

e) Die Ausübung der Vereinstätigkeit muss überwiegend ehrenamtlich sein und darf nicht im Rahmen eines regulären Dienstverhältnisses entlohnt sein.

f) Der Verein darf nicht auf Gewinn berechnet sein.

g) Das Förderansuchen muss bis 30.06. des Jahres eingelangt sein.

3. Höhe der Förderung

Entfällt gem. Beschluss der Sitzung des GR vom 21. März 2024

 4. Abwicklung
a) Förderungen sind mittels formlosen Ansuchens einzubringen. Ein Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres ist dem Förderansuchen beizulegen.

Inkrafttreten
Die Richtlinien treten ab 1. Jänner 2021 in Kraft. 

Ihr Ansuchen senden Sie bitte an die
Stadtgemeinde Mistelbach 
Gesundheit und Soziales 
Dkff.(FH) Brigitte Schodl
Hauptplatz 6 
2130 Mistelbach 

Verschönerungsvereine

Die StadtGemeinde Mistelbach fördert alle selbständigen im Sinne des Vereinsgesetzes gebildeten Verschönerungsvereine, die ihren Sitz in der StadtGemeinde Mistelbach haben und deren satzungsgemäßen Aufgaben darin bestehen, das Ortsbild zu pflegen, zu schützen und zu erhalten,  Grünraumplanung und -gestaltung zu betreiben und auf die örtliche Bevölkerung, um deren praktische Mitarbeit und Pflegetätigkeit zu erlangen, Einfluss zu nehmen.

Richtlinien
Formblatt

Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5263

Zum Seitenanfang springen