Ärzteförderung
Um die ärztliche Versorgung in der StadtGemeinde Mistelbach langfristig zu sichern, behandelt der Gemeinderat in der Sitzung vom 19. Oktober 2020 nachstehende Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Die StadtGemeinde Mistelbach kann Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Allgemeinmedizin, welche sich in der Großgemeinde Mistelbach niederlassen und die eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis errichten, eine Förderung zu nachstehenden Bedingungen gewähren.
Richtlinien
Ansuchen
Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Gesundheit & Soziales bei
Frau Dkff. (FH) Brigitte Schodl unter 02572/2515-5314
Abbruchkostenförderung der Stadtgemeinde Mistelbach
Nähere Informationen erhalten Sie in der Finanzabteilung bei
Herrn Dieter Englisch, MSc MBA unter 02572/2515-5365
Blasmusikförderung
Richtlinien
Formblatt
Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5273
Fahrradanhängerförderung
Richtlinien und Ansuchen
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice unter 02572/2515-2130
Förderung für Verschönerungsvereine
Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5273
Förderung von Betriebs-Neuansiedlungen im Zentrum Mistelbachs
Eine Stadt lebt von einem lebendigen Stadtkern! Damit auch der Stadtkern Mistelbachs attraktiv bleibt und noch attraktiver wird, setzt die StadtGemeinde Mistelbach auf ein spezielles Wirtschaftsfördermodell in Form von Mietzuschüssen für Neuansiedlungen. Konkret soll durch diese Mietzuschüsse eine Belebung des Zentrums bzw. der zentrumsnahen Zone Mistelbachs erreicht und damit verbunden der gesamte Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Leerstehende Geschäftslokale sollen dann schon bald der Vergangenheit angehören.
Förderung von Betriebs-Neuansiedlungen im Zentrum Mistelbachs
Gewerbe-/Lehrlingsförderung
Eine Förderung in Höhe der für die Lehrlingsentschädigung zu entrichtenden Kommunalsteuer wird nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom 13. Dezember 2016 nur mehr Betrieben gewährt, die ihre Zentrale bzw. ihren Betriebshauptsitz in der Großgemeinde Mistelbach haben und im Gemeindegebiet von Mistelbach Lehrlinge ausbilden.
Gewerbe-/Lehrlingsförderung
Kunst- und Kulturförderung
Richtlinien
Formblatt
Nähere Informationen erhalten Sie in der Kulturabteilung bei
Frau Helene Berthiller unter 02572/2515-5273
Nahversorgerförderung
Die StadtGemeinde Mistelbach gewährt an Betriebsinhaber, die in einer Katastralgemeinde oder einem Randbereich von Mistelbach einen Nahversorgungsbetrieb mit einem ausreichenden Warensortiment führen eine monatliche nicht rückzahlbare Beihilfe.
Nahversorgerförderung