Grundverkehr, Recht und Verwaltung
Die Bearbeitung Ihre Anliegens
Ihr Anliegen wird gemeinsam mit Ihnen in der Abteilung Grundverkehr, Recht und Verwaltung abgeklärt, anschließend können Sie ein Formular mit Ihren Kontaktdaten und dem Ansuchen, das Sie stellen möchten, ausfüllen. Als Bestätigung, dass Ihr Anliegen bearbeitet wird, erhalten auch Sie eine Kopie Ihres Ansuchens.
Die zuständige Sachbearbeiterin bereitet den Sachverhalt für die Behandlung in der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Ausschuss des Gemeinderates (GRA) auf.
Für Grundverkehr, Recht und Verwaltung sind folgende Ausschüsse des Gemeinderates zuständig:
o) GRA 2: Grundverkehr (Ankauf, Verkauf, Tausch), Benützung von Gemeindegrund
o) GRA 12: Bestandverträge (Miete, Pacht, Benützungsvereinbarungen, Holzlagerplätze)
Nach der Sitzung des GRA erhalten Sie eine schriftliche Information zur weiteren Vorgangsweise.
Grundverkehr, Bestandverträge und alle sonstigen Verträge müssen entsprechend der NÖ Gemeindeordnung auch im Stadt- und Gemeinderat behandelt werden.