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Benützung von Gemeindegrund

Unter Benützung von Gemeindegrund versteht man die Nutzung durch

Infrastruktureinbauten wie Verlegung von Kabeln und Leitungen
Überbauungen von Gemeindegrund, bspw. durch Anbringen einer Wärmeschutzfassade oder Anbringen eines Entlüftungsrohres über Gemeindegrund
Aufstellen von Hinweistafeln etc. auf Gemeindegrund

In der Regel werden Benützungsvereinbarungen durch Bescheid nach dem NÖ GebrauchsabgabenG erteilt, Ansprechpartner ist die Abteilung "Abgaben" (Hr. Grohmann)

Infrastruktureinbauten sind vorab mit der Abteilung "Infrastruktur" (DI Bösmüller) abzuklären.

Im Einzelfall kann auch die Zustimmungen der zuständigen Gemeindegremien (GRA 2 - Grundverkehr/Stadtrat/Gemeinderat) erforderlich sein. In diesem Fall ist die Abteilung Grundverkehr, Recht und Verwaltung zuständig.

Die Vorgangsweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens in der Abteilung Grundverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt "Grundverkehr, Recht und Verwaltung".

 

 

 

 

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