Bestandverträge
Unter Bestandverträgen versteht man in der Regel Miete, Pacht, Benützungsvereinbarungen oder ein Präkarium:
- Miete: Verwendung eines Mietobjektes gegen Entgelt
- Pacht: Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Fläche gegen Entgelt
- Benützungsvereinbarung: in der Regel unentgeltliche Nutzung gegen Erbringung einer Leistung
- Präkarium: unentgeltliche Benützungsvereinbarung auf unbestimmte Dauer, jederzeit beendbar
Zuständiger Ausschuss des Gemeinderates (GRA) für Bestandverträge ist der GRA 12.
Für Bestandverträge ist entsprechend der NÖ Gemeindeordnung auch Behandlung im Stadt- und Gemeinderat erforderlich.
Die Vorgangsweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens in der Abteilung Grundverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt "Grundverkehr, Recht und Verwaltung".