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Bestandverträge

Unter Bestandverträgen versteht man in der Regel Miete, Pacht, Benützungsvereinbarungen oder ein Präkarium:

  • Miete: Verwendung eines Mietobjektes gegen Entgelt
  • Pacht:  Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Fläche gegen Entgelt
  • Benützungsvereinbarung: in der Regel unentgeltliche Nutzung gegen Erbringung einer Leistung
  • Präkarium: unentgeltliche Benützungsvereinbarung auf unbestimmte Dauer, jederzeit beendbar

Zuständiger Ausschuss des Gemeinderates (GRA) für Bestandverträge ist der GRA 12.

Für Bestandverträge ist entsprechend der NÖ Gemeindeordnung auch Behandlung im Stadt- und Gemeinderat erforderlich.

Die Vorgangsweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens in der Abteilung Grundverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt "Grundverkehr, Recht und Verwaltung".

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