Grundverkehr
Unter Grundverkehr versteht man alle rechtlichen Vorgänge, durch die sich die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ändern. In der Regel sind das Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken oder Teilen davon.
Ganze Grundstücke können ohne Teilungsplan an- und verkauft bzw. getauscht werden.
Sobald die Grenzen eines Grundstücks verändert werden, ist eine Vermessung und Erstellung eines Teilungsplanes durch einen Zivilgeometer erforderlich. In der Regel trägt die Kosten derjenige, der die Grundstücksgrenzen verändern möchte.
Keine Angst vor §§ - wir besprechen mit Ihnen Schritt für Schritt, was als nächstes zu tun ist.
Zuständiger Ausschuss des Gemeinderates (GRA) für Grundverkehr ist der GRA 2. Für Grundverkehr ist entsprechend der NÖ Gemeindeordnung auch die Behandlung durch den Stadt- und Gemeinderat erforderlich.
Die Vorgangsweise zur Bearbeitung Ihres Anliegens in der Abteilung Grundverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt "Grundverkehr, Recht und Verwaltung".
Ein Hinweis zum Grundbuch:
Die von Ihnen angestrebte Änderung der Eigentumsverhältnisse muss auch grundbücherlich durchgeführt werden, um rechtlich wirksam zu werden.
Hier gibt es grundsätzlich folgende 2 Möglichkeiten:
Solange der Wert des übertragenen Grundstücks oder Grundstücksteiles unter € 2.000,00 liegt, kann die grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes kostengünstig gem. § 13 LiegenschaftsteilungsG beim BEV- Vermessungsamt beantragt werden. Hier fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren des BEV an.
Liegt der Wert über € 2.000,00 pro Teilfläche, ist die Erstellung eines Vertrages durch einen Vertragserrichter (Rechtsanwalt oder Notar) erforderlich.
Für die Beurteilung dieser Frage sind der von Ihnen beauftragte Vermessungskosulent und die Abteilung Grundverkehr Ihr Ansprechpartner.