18. Juli 2019
Mit Beschluss des Mistelbacher Gemeinderates am Mittwoch, dem 15. Mai, besteht für bedürftige Bürger aus Mistelbach, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, um Zuschuss für Taxifahrten innerhalb der StadtGemeinde Mistelbach anzusuchen.
Erforderliche Kriterien:
o) ordentlicher Wohnsitz in Mistelbach oder in den
Katastralgemeinden
o) kein Anspruch auf Transportkostenzuschuss von
Krankenversicherungsträgern
o) Einkünfte unter den jeweils gültigen Richtsatz für
die Ausgleichszulage gemäß § 293 ASVG (bei
mehreren im Haushalt lebenden Personen das
Pro-Kopf-Einkommen).
o) eingeschränkte temporäre Mobilität
Benötigte Beilagen:
o) Kopie der Einkommensnachweise aller gemeinsam im Haushalt lebenden Personen
o) Taxibeleg/e für eine oder mehrere Fahrten innerhalb der StadtGemeinde Mistelbach
o) Beleg/e nicht älter als drei Monate
Förderhöhe/Auszahlung:
25% der Fahrtkosten, die innerhalb der Großgemeinde Mistelbach von einem Taxiunternehmen geleistet wurden, beschränkt auf maximal zehn Taxifahrten pro Person und Jahr.
Die Antragstellung muss persönlich in der StadtGemeinde Mistelbach erfolgen. Das Formular kann unter www.mistelbach.at/politik-buergerservice/gesundheit-soziales/soziales heruntergeladen, ausgefüllt und zur Antragstellung in der Stadtgemeinde mitgenommen werden.
Die Förderauszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrages und der Unterlagen durch die Sachbearbeiterin und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Nähere Informationen und Antragstellung:
StadtGemeinde Mistelbach
Fachbereich Gesundheit/Soziales
Dkff. (FH) Brigitte Schodl
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-5314
E-Mail: brigitte.schodl@mistelbach.at