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Arbeiterkammer Niederösterreich erreicht im ersten Halbjahr 68,8 Millionen Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Foto zur Verfügung gestellt (v.l.n.r.): Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer und Arbeiterkammer Niederösterreich-Kammerrat Peter Schaludek zogen Bilanz zum 1. Halbjahr 2025

04. September 2025

Mehr als 74.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im ersten Halbjahr die Hilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. „Für die Betroffenen haben wir haben 68,8 Millionen Euro erreicht“, zieht Arbeiterkammer Niederösterreich-Kammerrat Peter Schaludek Bilanz.

Erheblichen Bedarf an den Beratungen der Arbeiterkammer Niederösterreich hatten Teilzeitbeschäftigte. „Gerade im Handel kommt es regelmäßig vor, dass Teilzeitbeschäftigte deutlich mehr arbeiten als ihre vertragliche Arbeitszeit ausmacht“, schildert Schaludek. Anders als politisch dargestellt, geht das zu Lasten der Betroffenen. Das zeigt eine Musterrechnung. Arbeitet ein Vollzeitbeschäftigter im Handel regelmäßig fünf Stunden mehr als vereinbart, bekommt er nach sieben Dienstjahren in der Gruppe C Stufe 3 233,63 Euro netto zusätzlich im Monat ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit gleicher Einstufung und Berufserfahrung sind es bei regelmäßig fünf Stunden zusätzlicher Arbeit pro Woche nur 200,95 Euro. „Das bekommt sie aber auch nur, wenn sie ihre Mehrarbeit nicht innerhalb von drei Monaten 1:1 abbaut. In dem Fall würde sie nicht einmal Mehrarbeitszuschläge bekommen“, schildert der Kammerrat.

Dass Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte so leicht umgegangen werden können, sei für die Arbeitgeber äußerst vorteilhaft, und ein Mitgrund, warum viele Unternehmen vorwiegend Teilzeitstellen anbieten. Die Beratungen der Arbeiterkammer Niederösterreich Betroffenen zeigen einen weiteren Missstand auf. „Wenn in einem Unternehmen eine Vollzeitstelle frei wird, ist das Unternehmen laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet, diese Stelle zunächst den Teilzeitbeschäftigten im Betrieb anzubieten. Bei unseren Beratungen sehen wir, dass das vielfach nicht eingehalten wird. Das macht es Teilzeitbeschäftigten zusätzlich schwerer, Vollzeit zu arbeiten, wenn sie das wollen.“

Die arbeitsrechtlichen Beratungen der Arbeiterkammer Niederösterreich zeigen einen weiteren Aspekt auf, schildert Schaludek. „Wenn in einem Unternehmen eine Vollzeitstelle frei wird, ist das Unternehmen laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet, diese Stelle zunächst den Teilzeitbeschäftigten im Betrieb anzubieten. Bei unseren Beratungen sehen wir, dass das vielfach nicht eingehalten wird. So wird es Teilzeitbeschäftigten zusätzlich erschwert, Vollzeit zu arbeiten, wenn sie das wollen.“

Arbeiterkammer Niederösterreich erreicht 68,8 Millionen Euro an Nachzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
Insgesamt wandten sich zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2025 mehr als 74.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen Problemen am Arbeitsplatz an die Arbeiterkammer Niederösterreich. In den allermeisten Fällen konnte bereits die Beratung das Problem lösen. In fast 6.400 Fällen musste die Arbeiterkammer zugunsten der Betroffenen intervenieren oder vor Gericht ziehen.

Für diese Menschen erreichte die Arbeiterkammer Niederösterreich im ersten Halbjahr Nachzahlungen in der Höhe von insgesamt 68,8 Millionen Euro. Der Großteil waren ausstehende Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. „Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Schaludek zusammen.

Arbeiterkammer Mistelbach erkämpft mehr als 2.500 Euro für Mitglied:
Ein 39-jähriger Koch wandte sich an die Bezirksstelle Mistelbach der Arbeiterkammer Niederösterreich, weil er glaubte, nach der einvernehmlichen Auflösung seines Dienstvertrags zu wenig Lohn von seinem Dienstgeber bekommen zu haben. Nach Durchsicht der Unterlagen stellten die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer fest: Unser Mitglied hat Recht auf Nachzahlung folgender Ansprüche von, sein Dienstgeber, für 80 Überstunden samt Zuschlägen, für 43 Sonn- und Feiertage fehlten die Zuschläge und vier Wochen Urlaub fehlten ebenfalls.

Sein ehemaliger Dienstgeber, ein Lokal im Bezirk Mistelbach, wurde von der Arbeiterkammer damit konfrontiert, dass noch mehr als 2.500 Euro auszuzahlen sind. Letztendlich war der Druck auf den Ex-Dienstgeber zu groß und der Koch bekam tatsächlich seine ihm zustehenden 2.500 Euro netto überwiesen.

„Dieser Fall zeigt deutlich: Der Gang zur Arbeiterkammer lohnt sich. Unsere MitarbeiterInnen helfen gerne mit großer Expertise und mit großem Einsatz“, so der Mistelbacher Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer.

Halbjahres-Bilanz 2025 im Bezirk Mistelbach:
Leistungen für Mitglieder im Überblick:
In der Bezirksstelle angedockt: 4.375
Konkrete Beratungen in Problemfällen: 1.469
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 1.703,362 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 1.123.644 Euro
Für Mitglieder insgesamt erreicht: 1.969.904 Euro

„Fast 4.400 Menschen haben im ersten Halbjahr 2025 mit uns Kontakt aufgenommen“, erzählt Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer. „Dabei ging es manchmal lediglich um rasche Auskünfte“, so Westermayer. In 1.469 Fällen benötigten die Menschen hingegen weiterführende Beratung und die Unterstützung der Arbeiterkammer-Expertinnen und -Experten in konkreten Problemfällen. „Gerade die aktuellen Krisen machen einmal mehr deutlich, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind“, zieht Westermayer Bilanz. Insgesamt hat die Bezirksstelle Mistelbach im ersten Halbjahr mehr als 1,9 Millionen Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Region gesichert.

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