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Auch nach der Matura versichert?

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05. Juli 2018

Die Reifeprüfung ist geschafft – nach dem Stress der vergangenen Monate warten auf die meisten Maturanten ein paar Wochen Entspannung, bevor es mit dem ersten Job, Studium, Zivildienst oder Bundesheer weitergeht. Wie es künftig mit dem Krankenversicherungsschutz ausschaut, erklärt Wolfgang Marchart, Service-Center-Leiter der NÖ Gebietskrankenkasse in Mistelbach: „Solange Familienbeihilfe bezogen wird, sind Jugendliche auch nach ihrem 18. Geburtstag automatisch mit den Eltern mitversichert. Wer keine Familienbeihilfe mehr bekommt und noch keine eigene Krankenversicherung hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen länger bei den Eltern mitversichern lassen.“

Mitversicherung beim Studium:
Wer nach der Matura zu studieren beginnt, ist solange Familienbeihilfe bezogen wird kostenlos bis zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert. „Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr, benötigt die NÖ Gebietskrankenkasse eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis“, so Marchart. Im zweiten Abschnitt des Studiums wird ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung benötigt. Ab einem Masterstudium genügt die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.

Mitversicherung während der Jobsuche:
Wer nach der Matura auf Jobsuche geht und nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, kann sich bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichern lassen. Die NÖ Gebietskrankenkasse benötigt dafür das Maturazeugnis und eine Bestätigung der/des Versicherten über das Vorliegen der Erwerbslosigkeit. Marchart: „Die Mitversicherung beginnt mit dem Datum des Maturazeugnisses. Wenn das Zeugnis beispielsweise am 15. Juni 2018 ausgestellt wurde, gilt die Mitversicherung längstens bis zum 15. Juni 2020.“

Wer zwischenzeitlich einen Ferialjob hat, ist für diesen Zeitraum selbst versichert. Nimmt man einen geringfügigen Job an – das heißt der monatliche Verdienst liegt unter 438,05 Euro (Wert 2018) – bleibt die Mitversicherung bestehen.

Mitversicherung vor und nach dem Präsenzdienst:
Auch für die Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst ist es ratsam, eine Mitversicherung aufgrund von Erwerbslosigkeit zu beantragen. „Auch hier gilt die Mitversicherung ab dem Datum des Maturazeugnisses für längstens 24 Monate. Der Zeitraum des Präsenz- oder Zivildienstes verlängert diesen Zeitraum nicht“, so Marchart.

Alle erforderlichen Formulare liegen im NÖ Gebietskrankenkasse Service-Center bereit bzw. stehen zum Download auf der Homepage www.noegkk.at zur Verfügung. Persönliche Informationen gibt es unter Vorlage eines Lichtbildausweises.

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