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Behindertenberatung durch den KOBV: Sprechtag seit Juli wieder möglich

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08. Juli 2020

Information, Beratung und Vertretung sind Hauptanliegen des KOBV, dem Behindertenverband, um Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen zu können. Nach dreimonatiger, coronabedingter Pauste stehen seit Juli die persönlichen Beratungsdienste des KOBV den ratsuchenden Menschen mit Behinderungen wieder Vorort, natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygieneregeln, zur Verfügung. Diese finden in Mistelbach jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 13.00 bis 14.30 Uhr im Rathaus der StadtGemeinde Mistelbach, Hauptplatz 6, Ebene 1, Zimmer 17 statt. Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage sind persönliche Beratungen jedoch nur nach telefonischer Anmeldung unter 01/4061586-47 möglich.

Das Feld der möglichen Unterstützungsempfänger ist ein sehr breites:
Die Behindertenberatung des KOBV umfasst das Sozial- und Behindertenrecht des Bundes und der Länder als Querschnittmaterie aller Rechtsbetriebe. Von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen über das Behinderteneinstellungsgesetz, Pflegegeld, Dienstleistungsangebote im Behindertenbereich, Steuerfreibeträge bis hin zu Zuschüssen bei Ankauf eines Autos, um nur einige Beispiele der Behindertenberatung von A bis Z beim Namen zu nennen. Das KOBV-Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art und Ursache, ob man chronisch krank oder zuckerkrank ist, ob man einen Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten hat, ob Probleme mit den Knien, Hüften oder den Bandscheiben vorliegen.

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