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COVID-19: Details zu den Corona-Maßnahmen seit 7. Dezember

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

17. Dezember 2020

Die StadtGemeinde Mistelbach darf nachfolgend jene Details rund um den derzeitigen Lockdown bekanntgeben, die ab Montag, dem 7. Dezember, gelten:

Nächtliche Ausgangsbeschränkung (20.00 bis
06.00 Uhr):
Ausnahmen sind nur bei folgenden Punkten gestattet:
o) berufliche Zwecke
o) Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre
       Rechte und Pflichten
o) Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
o) Körperliche und psychische Erholung

Gastronomie und Hotels bis 7. Jänner 2021 geschlossen:
Ausnahmen:
o) Gastronomie: Speisen können zwischen 06.00 bis 19.00 Uhr abgeholt werden; Lieferzeit jederzeit
       erlaubt
o) Hotels: Übernachtungen für Geschäftsleute dürfen angeboten werden

Handel und Dienstleister dürfen öffnen:
o) Jedem Kunden müssen 10 m² zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m², darf er
       nur einzeln betreten werden.

Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen bleiben bis 7. Jänner 2021 geschlossen.

Bibliotheken und Museen dürfen öffnen.

Pflichtschulen und Kindergärten nehmen Regelbetrieb aus:
o) Ab dem Alter von 10 Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
o) Oberstufe und Universitäten werden im Distance-Learning betrieben.
o) Für Maturantinnen und Maturanten gilt der Regelbetrieb.

10-Tage-Quarantäne für Grenzübertritte aus Risiko-Gebieten:
o) Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis
       zu beenden.

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