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COVID-19: Fragen und Antworten zum weiteren Fahrplan in der Corona-Krise

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16. April 2020

Nachfolgend dürfen wir über die weitere Vorgehensweise in Sachen COVID-19 inkl. der Regelungen, die bis Ostern (gesamte Karwoche bis einschließlich Montag, 13. April) sowie nach Ostern (ab Dienstag, 14. April) gelten, informieren:

REGELUNGEN UND VORGEHEN BIS OSTERN:
o) 8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen
    Maßnahmen mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln und
    Virus möglichst einzudämmen.
o) keine Familienfeiern zu Ostern!

Welche Regeln gelten bis kommenden Montag, 13. April?
Bis kommenden Montag gelten dieselben Regeln und Maßnahmen wie bisher. Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen:

1. Um zur Arbeit zu gehen, wenn das notwendig ist:
a. Dort wo möglich, sollen die Menschen von daheim per Telearbeit arbeiten.
b. All jene, die in Bereichen tätig sind, die die Versorgung in unserem Land gewährleisten, sind davon
    ausgenommen.

2. Dringend notwendige Besorgungen:
a. Davon umfasst sind dringende Erledigungen, wie der Einkauf von Lebensmitteln oder der Gang zur
    Apotheke.

3. Anderen Menschen helfen:
a. Viele Menschen in Österreich sind derzeit auf unsere Hilfe angewiesen, da sie beispielsweise aus
    gesundheitlichen Gründen selbst keine Lebensmittel einkaufen können.
b. Wer in solchen Fällen sein Haus verlässt, um anderen zu helfen, soll dies auch in dieser Zeit tun
    können.

4. In besonderen Ausnahmefällen gilt:
Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.

Darf ich zu Ostern meine Oma besuchen/sie zu mir einladen oder ich meine Familie oder Freunde treffen?
Nein. Es soll zu Ostern weiterhin auf Feiern verzichtet werden, da nach wie vor ein Risiko besteht durch soziale Kontakte das Coronavirus zu verbreiten.

Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie machen?
Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die Füße im Freien zu vertreten. Entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Wir bitten Sie Abstand zu anderen Personen zu halten (mindestens 1 Meter) und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu unterlassen.

Muss ich beim Einkaufen nun eine Maske tragen?
Ja, ab Montag, dem 6. April, ist eine Bedeckung von Mund und Nase in großen Supermärkten verpflichtend. Ab Dienstag, dem 14. April, ist es in allen Geschäften verpflichtet, die geöffnet haben. Hierbei reicht neben dem Mund-Nasen-Schutz auch die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Der Mund-Nasenschutz, der in Geschäften aufliegt, wird entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.

REGELUNGEN AB DIENSTAG, DEM 14. APRIL:
Welche konkreten Bereiche sind durch die Ausweitung der Bedeckungspflicht mit Mund-Nasen-Schutz erfasst?
o) Alle geöffneten Geschäfte
o) Öffentlicher Verkehr
o) Am Arbeitsplatz nach Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Sozialpartnerregelung)

Wann werden in Wien die Bundesgärten geöffnet?
o) Ab Dienstag, dem 14. April
o) Unter Kontrolle der Eingangsbereiche und regelmäßigen Abstandskontrollen, Gruppenbildung in den
    Parks.
o) Alleine oder maximal mit jenen Menschen, mit denen man im Haushalt lebt
o) Zu allen anderen ist Abstand zu halten

Ab wann darf ich wieder zur Arbeit gehen?
o) Es gilt nach wie vor, dass man zur Arbeit gehen darf.
o) Wo immer es möglich ist, Home-Office
o) Es gilt auch am Arbeitsplatz: Abstand halten, Hygiene, Desinfektion, Mund-Nasenschutz (Absprache
    mit Arbeitgeber/Sozialpartnerregelung)

Wann kann ich wieder einen Sportplatz besuchen oder ins Fitnesscenter gehen?
o) Bis auf Weiteres nicht
o) Die Situation wird bis Ende April evaluiert

Wann öffnen Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen?
o) Bis auf Weiteres nicht
o) Die Situation wird bis Ende April evaluiert

Wann sind wieder Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen möglich?
o) Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
o) Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert

Wann können Dienstleistungsbetriebe wie Friseurbetriebe wieder öffnen?
o) Friseure können unter strengen Auflagen (werden noch definiert) am Freitag, dem 1. Mai, wieder
    ihren Betrieb aufnehmen (vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen).
o) Die Situation für alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende
    April evaluiert. Ziel ist die schrittweise Öffnung ab Mitte Mai.

Wann werden Caféhäuser und Restaurants aufsperren?
o) Die Situation für Cafehäuser und Restaurants wird bis Ende April evaluiert. Ziel ist die schrittweise 
    Öffnung ab Mitte Mai.

Wann können Hotels und Pensionen wieder den normalen Beherbergungsbetrieb starten?
o) Die Situation für Hotels und Pensionen wird bis Ende April evaluiert. Ziel ist die schrittweise Öffnung
    ab Mitte Mai.

Wann werden Geschäfte die nicht zum Lebensmittelhandel gehören wieder öffnen (Baumärkte, Sportgeschäfte, Einkaufszentren)?
o) Ab Dienstag, dem 14. April, können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und
    Handwerksbetriebe wieder aufmachen unter den folgenden Bedingungen:
    -) maximal 400 m² Verkaufsfläche
    -) nur 1 Kunde pro 20 m²
    -) Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
    -) Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
    -) Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
o) Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab Dienstag, dem 14. April, aufsperren unabhängig von
    der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem
    Bereich.
o) Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
o) Ab Freitag, dem 1. Mai, können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter
    strengen Auflagen aufsperren.
o) Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert
    mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Wann werden Pflege- und Seniorenwohnheime sowie Krankenhäuser wieder für Besucher geöffnet?
o) Die Situation bleibt weiter unverändert, da es sich hier insbesondere um eine Risikogruppe handelt.

Wann enden die Ausgangsbeschränkungen und Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?
o) Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert.
o) Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.

Wann werden private Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder Begräbnisse wieder uneingeschränkt möglich sein?
o) Begräbnisse dürfen im familiären Kreis stattfinden.
o) Hochzeiten und Taufen dürfen im kleinsten Kreis stattfinden.
o) Aufgrund der Ausgangbeschränkungen sind Geburtstage und andere private Feiern nur mit jenen zu
    feiern, mit denen man im gemeinsamen Haushalt lebt.
o) Bis Ende April werden die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen evaluiert.

Wann werden die Reisebeschränkungen ins Ausland gelockert?
o) Bis auf Weiteres keine Veränderung.
o) Die internationale Lage wird täglich neu beurteilt.

Wie wird es beim Schul- oder Universitätsbetrieb weitergehen?
o) Im Bildungsbereich wird die weitere Entwicklung bis Ende April beobachtet, mit dem Ziel, dass
    Schulen ab Mitte Mai stufenweise wieder öffnen können.
o) Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden und
    werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.
o) Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule
    sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann.
o) An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden –
    Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.
o) Zu weiteren Details wird Bundesminister Dr. Heinz Faßmann noch vor Ostern die Medien informieren.

Wann werden Konzerte oder Festivals wieder stattfinden können?
o) Bis Ende Juni sind keine Veranstaltungen erlaubt
o) Für den Sommer wird die Situation zeitgerecht evaluiert.

Ab wann wird es wieder möglich sein, Ausflugsziele (touristische Orte) zu besuchen?
o) Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert.
o) Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung.

Welche Bestimmungen gelten für Risikogruppen und wie werden diese definiert?
o) Die genauen Maßnahmen und die Definition wird das Gesundheitsministerium in den kommenden
    Tagen informieren.

Werden Schwimmbäder/Freibäder/Badeseen geöffnet?
o) Bis auf Weiteres nicht.
o) Die Situation wird bis Ende April evaluiert.

Welche Voraussetzungen bzgl. der Ausbreitung des Coronavirus müssen erfüllt sein, dass diese Lockerungen wie geplant in Kraft treten und in Kraft bleiben?
o) Die Lockerungen basieren auf eine weiterhin positive Entwicklung der Infektionszahlen (inkl. der
    Auslastung der bestehenden Kapazitäten).
o) Die nationale und internationale Lage wird weiterhin sehr genau beobachtet und immer wieder neu
    beurteilt.

Was passiert mit dem „Oster-Erlass“?
o) Dieser wurde zurückgezogen und ist somit nicht gültig.

Welche Erlässe sind nun erforderlich und wann wird es diese geben?
o) Den zuständigen Behörden wurde ein neuer Erlass vom Gesundheitsministerium übermittelt, der klar
    regelt, dass keine Veranstaltungen erlaubt sind und Begräbnisse nur im familiären Kreis (maximal 30
    Personen) sowie Hochzeiten nur im kleinsten Kreis (maximal 10 Personen) erlaubt sind.

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