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COVID-19/LOCKDOWN 2: Fragen, Antworten und Maßnahmen der StadtGemeinde Mistelbach

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

26. November 2020

Aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen, um das Corona-Virus COVID-19 in Österreich auszubremsen bzw. weitestgehend einzudämmen, traten mit Dienstag, dem 17. November, bis einschließlich Sonntag, dem 6. Dezember, folgende Maßnahmen die StadtGemeinde Mistelbach betreffend in Kraft:

GEÖFFNETE GEMEINDEEINRICHTUNGEN:
Rathaus und Parteienverkehr:
Eingeschränkter Parteienverkehr im Rathaus Mistelbach und allen Außenstellen! Wir ersuchen um vorherige telefonische Terminvereinbarung und bitten nach Möglichkeit um fernmündliche Erledigung telefonisch oder per E-Mail bei den zuständigen Abteilungen. Das Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach hat zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.

Kindergärten und Pflichtschulen:
Kindergärten und Pflichtschulen im Gemeindegebiet Mistelbachs sind zu Betreuungszwecken geöffnet.

Städtische Musikschule:
Der Musikschulbetrieb ist analog zu den Schulen auf Distance Learning umgestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Unterrichtsfächer „Musikalische Früherziehung“ und „Tanz“, die während der Lockdown-Phase nicht angeboten werden können.

Jugendberatungsstelle YOU.BEST:
Das Team der Jugendberatungsstelle YOU.BEST ist unter der Nummer 0664/88125864 erreichbar. Die Anlaufstelle in Mistelbach ist dienstags bis auf Weiteres für einen öffentlichen Betrieb geschlossen. Das Team steht jedoch flexibel von 12.00 bis 19.00 Uhr für Informations- und Beratungsgespräche, Psychohygiene etc. zur Verfügung. Ebenso findet Streetwork statt.

Spielplätze:
Die Benützung sämtlicher Spielplätze sowie der allgemeine Aufenthalt im Freien ist zur körperlichen und psychischen Erholung gestattet.

Wertstoffsammelzentrum:
Das Wertstoffsammelzentrum beim Wirtschaftspark A5 Mistelbach/Wilfersdorf ist weiterhin zu den aktuellen Winteröffnungszeiten in Betrieb.

Straßenreinigung, Müllentsorgung und Winterdienst:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs stellen die Versorgung in gewohnter Weise sicher.

Friedhof:
Sämtliche Friedhöfe sind in gewohnter Weise geöffnet.

GESCHLOSSENE GEMEINDEEINRICHTUNGEN:
Stadtbibliothek, Jugendheime und Sportstätten:
Die Stadtbibliothek Mistelbach, sämtliche Jugendheime wie auch alle Sportstätten bleiben geschlossen und dürfen nicht benützt werden.

Nähere Auskünfte:
Diese Aufzählung wird laufend ergänzt. Bei Fragen steht Ihnen das Team des Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach gerne unter Tel.: 02572/2515-2130 oder per E-Mail unter amt@mistelbach.at zur Verfügung.

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