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Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ruft zur „Allianz der Rücksicht“ auf!

Foto zur Verfügung gestellt: Bei der Videokonferenz besprachen, der Ärztliche Direktor Dr. Christian Cebulla, die Kaufmännische Direktorin Jutta Stöger, MSc, Pflegedirektor Dipl. Pflegewirt (FH) Joachim Schulze, Oberärztin Dr. Andrea Koegler (Notfallaufnahme) und der Pflegerische Bereichsleiter PhDr. DGKP Christian Pleil, MSc, MLS, MBA mit NÖ Landtagspräsident Mag. Karl Wilfing die Situation im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf

28. Januar 2021

Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ruft gemeinsam mit NÖ Landtagspräsident Mag. Karl Wilfing zur „Allianz der Rücksicht“ auf! Eine Überbelastung der Kliniken und Intensivstationen lässt sich schon mit einfachen Maßnahmen, wie dem richtigen Tragen von Masken, verhindern.

NÖ Landtagspräsident Mag. Karl Wilfing machte sich von der Lage in seinem Heimatklinikum in dieser sehr herausfordernden Zeit bei einer Videokonferenz ein Bild: „Gemeinsam geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesklinikums zum Wohle der Patientinnen und Patienten ihr Bestes, um jedem die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Doch auch die Bevölkerung kann mithelfen: Durch konsequentes und auch richtiges Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie durch Abstand-Halten kann eine Ansteckung verhindert und so unser Spitalssystem entlastet werden.“

Das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes kann vor Viren schützen und so das Ansteckungsrisiko senken. Darüber ist sich die gesamte Belegschaft – Ärzte, Pflegepersonen sowie alle anderen Bediensteten – des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf einig. Die Bevölkerung wird daher auch von ihnen dringend ersucht, im Umgang mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einen geeigneten Mund-Nasenschutz zu tragen, ausreichend Abstand zu halten und Kontakte weitgehend zu vermeiden.

„Unsere Ärzte, das Pflegepersonal und sonstige medizinische und nicht medizinische Personal sind rund um die Uhr für alle da, die medizinische Hilfe benötigen. Wir rufen daher zu einer „Allianz der Rücksicht“ für die gesundheitlich Geschwächten in unserer Gesellschaft auf und ersuchen alle, sich an die Vorgaben zu halten. Das richtige Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Übertragung von COVID-19 einzudämmen“, betont der Ärztliche Direktor des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf, Dr. Christian Cebulla, der noch hervorhebt, dass im Landesklinikum das Tragen von FFP2-Masken im Umgang mit Patientinnen und Patienten neben anderen Hygienemaßnahmen unbedingte Pflicht ist.

Auch NÖ Landtagspräsident Mag. Karl Wilfing liegt die „Gesundheit der Menschen in unserem Bundesland sehr am Herzen. Und daher leiste ich durch das Tragen einer Maske auch gerne meinen Beitrag, unsere Kliniken und Pflegebetreuungszentren und damit die gesundheitlich besonders anfälligen Menschen zu schützen.“

Derzeit befinden sich die Infektionszahlen immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Und je höher die Infektionszahlen, desto mehr Menschen müssen auf Intensivstationen behandelt und eventuell auch künstlich beatmet werden. Niederösterreichweit werden derzeit 701 Menschen wegen COVID-19 in Krankenhäusern behandelt, davon 79 Patienten auf Intensivstationen. Im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf befinden sich 30 Patientinnen und Patienten in Behandlung, davon sieben auf den Intensivstationen (Stand von Donnerstag, dem 19. November; Anm.d.Red.).

Neben der Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes wird auch gründliches Händewaschen, das regelmäßige Lüften von Räumen und die Einhaltung von genügend Abstand zu anderen Personen weiterhin dringend empfohlen. Ebenso sollten die privaten Kontakte derzeit auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Es gelten derzeit zum Schutz der Patientinnen und Patienten außerdem auch Besuchereinschränkungen im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, mit definierten Ausnahmen. Besuche sind ausschließlich in der Geburts- und Kinderabteilung, auf der Palliativstation und in begründeten Fällen möglich:

o) Eine Begleitperson bei/nach der Geburt
o) Begleitung oder Besuch minderjähriger/unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten
o) im Palliativ-/Hospizbereich bzw. zur Begleitung von Sterbenden/kritischen Lebensereignissen
o) in begründenden Ausnahmefällen sind Einzelgenehmigungen möglich (z.B. für Bezugspersonen
      Demenzkranker)

Erlaubte Besucherinnen und Besucher tragen jedenfalls eine FFP2-Atemschutzmaske ohne Ventil. Die Besuchszeiten für diese Ausnahmefälle sind in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Ausmaß von höchstens 30 Minuten.

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