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Der Impfpass wird digital

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01. April 2021

Der Impfpass wird nun digital. Was dies konkret bedeutet, welche Informationen der elektronische Impfpass hat und welche Daten auf der e-card gespeichert werden, kann den nachfolgenden Informationen entnommen werden.

Welche Informationen enthält mein elektronischer Impfpass?
Der e-Impfpass enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name der impfenden Ärztin oder des impfenden Arztes.

Werden die Impfdaten auf der e-card gespeichert?
Nein. Die Impfdaten werden in einem elektronischen Impfregister, einem besonders abgesicherten Computersystem, gespeichert. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können.

Wo werden die Impfeinträge gespeichert?
Die Impfdaten werden in einem eigenen, geschützten elektronischen Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den ELGA-Standards, die bei der Speicherung der Daten der e-Medikation bzw. des e-Befunds angewendet werden.

Wie werden die Impfungen im e-Impfpass eingetragen?
Man kommt mit seiner e-card (oder einem Ausweis und der Sozialversicherungsnummer) zur Impfung. Nimmt die Ärztin bzw. der Arzt oder die öffentliche Impfstelle am Pilotprojekt teil, dann werden zuerst die persönlichen Daten aufgenommen. Danach wird der Impfstoff erfasst, zum Beispiel durch Scannen des QR-Codes auf der Packung des Impfstoffs. Ab dann kann man seine Impfung über das ELGA-Portal einsehen.

Werden die Corona-Impfungen bereits jetzt im elektronischen Impfpass abgespeichert?
Ja, die Corona-Impfungen werden bereits eingetragen. Die Zahlen der eingetragenen Corona-Impfungen, die aktuelle Einmeldequote, die zugelassenen Impfstoffe mit den gelieferten Dosen etc. findet man unter https://info.gesundheitsministerium.gv.at/

Kann ich schon verabreichte Impfungen in meinem e-Impfpass nachtragen lassen?
Während des Pilotprojekts ist es noch nicht vorgesehen, dass man auch zurückliegende Impfungen (z.B. aus dem gelben Papier-Impfpass) in das elektronische Register nachtragen lassen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt soll man aber auch zurückliegende Impfungen in das elektronische Impfregister und damit in seinen e-Impfpass aufnehmen lassen können. Dazu muss man dann nachweisen, dass man die Impfung auch tatsächlich erhalten hat. Jede autorisierte Stelle wird die Impfungen nachtragen können.

Kann man sich vom e-Impfpass abmelden?
Nein. Das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerade die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Gesundheitsbehörden österreichweite Daten über den Verlauf einer ansteckenden Krankheit zur Verfügung haben, um entsprechende Maßnahmen zu treffen. Um z.B. die Durchimpfungsraten der Bevölkerung zu wissen, braucht es eine lückenlose Dokumentation aller Impfungen. Wenn nicht alle Impfungen erfasst werden, kann es zu falschen Ergebnissen kommen.

Bis wann werden alle Österreicherinnen/Österreicher einen e-Impfpass haben?
Der elektronische Impfpass ist ein sehr großes, österreichweites IT-Projekt. Es braucht immer mehrere Jahre, bis so große Projekte flächendeckend umgesetzt sind. Ein Testlauf mit Grippeimpfungen hat letzten Herbst in Wien und in der Steiermark stattgefunden. Jetzt konzentriert man sich auf das Erfassen der Corona-Impfungen. Ab Frühjahr 2021 bekommen alle Arztordinationen eine „Komfortlösung“, mit der sie alle Impfungen, nicht nur Corona, ins Impfregister eintragen können. Für Bürgerinnen und Bürger ist eine App in der 2. Jahreshälfte 2021 in Aussicht.

Wohin kann ich mich bei Fragen zum e-Impfpass wenden?
Die ELGA-Serviceline ist werktags von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 050/124-4411 in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Sie bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zum e-Impfpass.

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