28. April 2026
Die Stadtgemeinde Mistelbach informiert, dass ab sofort im Bezirk Mistelbach ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe bis Oktober 2026 gilt. Übertretungen werden mit hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen bestraft.
Der Frühling beginnt und viele freuen sich in den nächsten Monaten auf Grillen sowie Lagerfeuer in der freien Natur. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde am 20. April ein Feuerverbot seitens der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ausgesprochen.
Feuerverbot im Wald
Demnach sind das Rauchen, offenes Feuer und jegliches Feuerentzünden im Wald sowie in der Umgebung eines Waldes im gesamten Bezirk Mistelbach strengstens untersagt. Das Feuerverbot ist bis 31. Oktober 2026 gültig.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen. Übertretungen werden gemäß § 174. Abs. 1 lit. A Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
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