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Fördermöglichkeiten für Energieeinsparungen

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21. Dezember 2017

Durch eine Gesetzesänderung des Energieeffizienzgesetzes im Jahr 2015 gibt es unabhängig von Bundes- und Landesförderungen für Neubauten und Sanierungen die Möglichkeit eine zusätzliche Förderung beim Energieförderservice zu beantragen. Die Förderung betrifft sämtliche Energieeinsparungen in Wohngebäuden, wie Heizung, Dämmung, Fenster, etc. die durch diese Maßnahmen erzielt werden.

Unter folgenden grundlegenden Bestimmungen kann diese Förderung geltend gemacht werden:
Hat man bereits eine Bundesförderung erhalten ist das Bauprojekt nicht erneut förderbar. Bei einer Landesförderung ist nach Rücksprache der Förderstelle jedoch meistens trotzdem eine Förderung möglich. Die Heizungsanlage wurde nach dem 1. Jänner 2017 in Betrieb genommen bzw. die Rechnung ausgestellt. 

Für Privatbauten als auch Gewerbe und Kommunalbauten sind folgende Maßnahmen förderbar:
Neubau:
o) Wärmepumpen
o) Solaranlage
o) Photovoltaik
o) Fernwärmeanschluss
o) Heizbrennwertgerät in Wohneinheiten
o) Dämmung Außenwand
o) Dämmung oberste Geschossdecke
o) Dämmung Fenster, Außentüren 

Sanierung:
o) Wärmepumpen
o) Solaranlage
o) Photovoltaik
o) Kessel- und Thermentausch
o) Öl/Gas/Biomasse
o) Fernwärmeanschluss
o) Dämmung Außenwand
o) Dämmung oberste Geschossdecke
o) Tausch der Fenster/Außentüren

Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erhalten wird als Nachweis der durchgeführten Maßnahme die Rechnung für die Heizungsanlage/Solaranlage usw. benötigt. Im Anschluss erhalten Sie die Information zu Ihrem Förderbetrag und das Förderungsformular zugesendet. Nach erfolgreicher Einreichung wird die Förderung überwiesen.

Die Fördereinreichung ist nur noch kurze Zeit bis auf 1. Jänner 2017 rückwirkend möglich. Förderungen können jeweils im laufenden Kalenderjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingereicht werden (auch rückwirkend möglich). Ab Jänner können bereits Förderungen für 2018 eingereicht werden.

Nähere Informationen:
Tel.: 07744/2040204
Internet: www.energie-foerder-service.at

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