01. August 2024
Die StadtGemeinde Mistelbach freut sich, im Rahmen des Bundesgesetzes zur Gebührenbremse eine Summe von insgesamt 195.185,28 Euro an die Bürgerinnen und Bürger sowie sonstigen Abgabenpflichtigen weitergeben zu können.
Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 20. Juni, beschlossen, die Gebührenbremse auf den Gebührenhaushalt Abfall nach gebührenpflichtigen Haushalten mit Stichtag 1. Februar 2024 zu je 44,04 Euro aufzuteilen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Vorschreibung der Hausbesitzabgaben für das dritte Quartal Ende Juli 2024 gesondert als „Gutschrift Gebührenbremse Bund“ ausgewiesen und gutgeschrieben.