09. Januar 2025
Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025, wird der Gemeinderat neu gewählt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl und Beantragung Ihrer Wahlkarte (www.meinewahlkarte.at/31633). Im Dezember 2024 haben Sie eine auf Ihren Namen personalisierte „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ postalisch zugestellt bekommen. Damit können Sie bei Verhinderung einer persönlichen Stimmabgabe eine Wahlkarte beantragen. Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen bei der StadtGemeinde Mistelbach unter 02572/2515-5332 oder -5333 gerne zur Verfügung.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jede österreichische Staatsbürgerin/jeder österreichische Staatsbürger und jede/jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die/der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (also Jahrgang 2009 bis Geburtsdatum 26. Jänner 2009), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist, am Stichtag (30. September 2024) in der Gemeinde Mistelbach ihren/seinen ordentlichen Hauptwohnsitz hatte und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wann und wie kann ich wählen?
o) Am Wahltag mit amtlichem Lichtbildausweis im zuständigen Wahllokal (auch ohne Wahlkarte)
o) Am Wahltag in jedem Wahlkartenlokal in der Gemeinde Mistelbach (mit Wahlkarte und amtlichem Lichtbildausweis)
o) Briefwahl (mit Wahlkarte vom Inland und vom Ausland aus)
Hinweis: Bringen Sie zur Erleichterung der Wahlabwicklung Ihre personalisierte amtliche Wahlinformation sowie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit. Die persönliche Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Bundesland (z.B. Wien) nicht möglich.
Wahlkarte beantragen:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
o) persönlich im Gemeindeamt,
o) schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
o) elektronisch im Internet: Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mittels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at/31633 eine Wahlkarte beantragt werden.
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Sie können einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich unter www.meinewahlkarte.at/31633 bis spätestens Mittwoch, dem 22. Jänner, oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragssteller oder eine bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens Freitag, dem 24. Jänner, 12.00 Uhr, stellen.
Wir empfehlen:
o) Eine Wahlkarte kann persönlich (nicht telefonisch)
o) unter Mitnahme der Wahlinformation und eines amtlichen Lichtbildausweises
o) im Rathaus Mistelbach, Stadtamtsdirektion, Ebene 3, Tür 33,
o) während der Amtsstunden von Montag bis Donnerstag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Tipp: Eine persönliche Abholung ist empfehlenswert, weil eine postalische Versendung mit Einschreiben und allfälliger Hinterlegung beim Postamt erfolgen muss. Außerdem ist durch die Bereitstellung einer Wahlzelle in der Stadtamtsdirektion die Stimmabgabe direkt unter Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Abholung der Wahlkarte möglich.
Wichtig:
In allen Fällen, d.h. sowohl bei schriftlicher als auch bei mündlicher Antragstellung, muss der Antrag durch die Antragstellerin/den Antragsteller selbst gestellt werden! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte, andere nahestehende Personen oder sonstige Vertretungsbefugte ist – auch bei Vorlage einer Vollmacht – nicht zulässig! Die Beantragung einer Wahlkarte durch einen Erwachsenenvertreter (vormals „Sachwalter“) kommt gleichfalls nicht in Betracht.
Die Antragstellerin/Der Antragsteller muss die persönliche Übernahme der Wahlkarte mit ihrer/seiner eigenhändigen Unterschrift bestätigen (§ 39 Abs.4 Z.1 NÖ Gemeinderatswahlordnung).
Sonstigen Personen dürfen nicht mehr als zwei Wahlkarten, ebenfalls nur gegen Übergabe einer Vollmacht, ausgefolgt werden.
Wählen mit Wahlkarten:
o) Vor dem Wahltag:
Die Briefwahlkarte muss bis spätestens Sonntag, 26. Jänner 2025, 06.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Die Übermittlung kann per Post (unfrankiert), durch Boten oder durch persönliche Abgabe im Rathaus bei der Gemeindewahlbehörde Mistelbach, Hauptplatz 6, erfolgen.
o) Am Wahltag:
Die verschlossene Wahlkarte kann am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals bei jener Sprengelwahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, abgegeben werden.
Wahllokale und Wahlzeiten:
Für die Gemeinderatswahl wurden folgende Wahlsprengel, -zeiten und -lokale festgesetzt:
Wahlsprengel 1:
Bahnzeile, Franz Josef-Straße (ab Nr. 10 bis 76/77), Hauptplatz, Marktgasse, Museumgasse, Neustiftgasse (von Beginn bis Nr. 12), Oberhoferstraße (von Beginn bis Mitterhofgasse), Parkgasse, Pater Helde-Straße, Schützenweg
Wahllokal: Museumgasse 4, Barockschlössl
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 2:
Alleegasse, Am Pulverturm (Nr. 55 bis 69, 81 und 83), Bahnstraße (ab Nr. 20/27 bis Ende), Bienenbüttelgasse, Brennerweg, Differtenweg, Edmund Freibauer-Promenade, Ernstbrunnerstraße, Fasanweg, Gaswerkstraße, Guido Sklenar-Gasse, Hamerlinggasse, Hegerstraße, Hugo Riedl-Straße, Hüttendorferweg, Josef Dunkl-Straße, Kernstockgasse, Landesbahnstraße, Mozartgasse, Neugasse, Oserstraße (von Guido Sklenar-Gasse bis Ende), Weilandstraße, Welsbergweg
Wahllokal: Josef Dunkl-Straße 2, Arbeiterkammer
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 3:
Annagasse, Bahnstraße (von Beginn bis Nr. 16/25), Barnabitenstraße, Europaplatz, Franz Josef-Straße (von Beginn bis Nr. 9), Gartengasse, Gewerbeschulgasse, Gspanngasse, Hafnerstraße, Josef Strasser-Gasse, Karl Fitzka-Gasse, Kirchengasse, Kreuzgasse, Marienplatz, Mitschastraße, Oserstraße (von Beginn bis Guido Sklenar-Gasse), Pfarrgasse, Quergasse, Thomas Freund-Gasse, Wiedenstraße
Wahllokal: Thomas Freund-Gasse 3, Mittelschule, Aula
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 4:
Am Seepark, Am Stadtwald, Biberstraße, Birkenweg, Bollhammerstraße, De Venne-Weg, Dr. Höllrigl-Straße, Dr. Rupprecht-Straße, Föhrenweg, Forellenweg, Franz Lang-Weg, Hechtgasse, Johannesweg, Katharinenweg, Maulbertschweg, Mittlere Siedlungsstraße, Obere Siedlungsstraße, Schafflerhofgasse, Schilfgasse, Seerosenweg, Totenhauerweg, Triftweg, Untere Siedlungsstraße, Waldstraße (ab Nr. 83/108 bis Ende)
Wahllokal: Triftweg, Kirche Maria Rast
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 5:
Hauerweg, Höhenweg, Mitterhofgasse, Oberhoferstraße (von Mitterhofgasse bis 113/138), Philipp Lustig-Weg, Steinhübelgasse, Stiegelsteig, Waisenhausstraße, Waldstraße (von Beginn bis Nr. 81/106), Winzerschulgasse
Wahllokal: Winzerschulgasse 50, Landwirtschaftliche Fachschule
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 6:
Dr. Bernhard Koch-Gasse, Ebendorferstraße, Goethegasse, Haydngasse, Kitty Buchhammer-Gasse, Liechtensteinstraße (außer Nr. 69/71), Michael Hofer-Zeile, Roseggerstraße, Schillergasse, Schubertgasse, Südtirolerplatz, Weimarergasse, Zayagasse
Wahllokal: Roseggerstraße 46, Österreichische Gesundheitskasse
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 7:
Alfons Petzold-Straße, Am Schloßberg, Berggasse, Bruderhofgasse, Christine Nöstlinger-Weg, Engegasse, Feldgasse, Franziskusgasse, Heuweg, Hochgasse, Josefigasse, Kanalgasse, Kellergasse, Martingasse, Mistelsteig, Mittelgasse, Neustiftgasse (von Nr. 13 bis Ende), Sandgrubengasse, Schloßbergstraße, Trinklergasse
Wahllokal: Franziskusgasse 2, Kindergarten Am Schloßberg
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 8:
Am Pulverturm (außer Nr. 55-69, 81 und 83), Anton Gössinger-Gasse, Barbaraweg, Elisabethweg, Franz Bayer-Straße, Fuchsengasse, Georg Göstl-Straße, Grenzweg, Hubertusweg, Jägergasse, Kolpingstraße, Ludwiggasse, Oswald Kabasta-Straße, Pazderagasse, Rebhuhngasse, Rosenhügelweg, Spreitzergasse
Wahllokal: Pater Helde-Straße 19, Haus der Wirtschaft-WIFI
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 9:
Adolf Schärf-Straße, Dr. Körner-Straße, Emil Kuntner-Straße, Ernst Schoiber-Straße, Franz Josef-Straße (ab Nr. 78/79 bis Ende), Johann Leithner-Straße, Johann Steinböck-Straße, Josef Kraus-Straße, Karl Mattes-Straße, Mondscheinweg, Oberhoferstraße (von 115 bis Ende), Saturnring
Wahllokal: Adolf Schärf-Straße 1, Kindergarten Nord
Wahlzeit: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Wahlsprengel 10:
Ebendorf
Wahllokal: Ebendorf, Schulgasse 24, Alte Schule
Wahlzeit: von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 11:
Lanzendorf
Wahllokal: Lanzendorf, Schrickerstraße 6, Kindergarten
Wahlzeit: von 08.00 bis 14.00 Uhr
Wahlsprengel 12:
Eibesthal
Wahllokal: Eibesthal, Passionsweg 9, Kindergarten
Wahlzeit: von 08.00 bis 14.00 Uhr
Wahlsprengel 13:
Frättingsdorf
Wahllokal: Frättingsdorf, Anton Haas-Straße 47, Schule-Freie Werkstatt
Wahlzeit: von 08.00 bis 12.00 Uhr
Wahlsprengel 14:
Hörersdorf (außer Am Waldrand 45, 47 und 49)
Wahllokal: Hörersdorf, Florianiring 1, Feuerwehrhaus
Wahlzeit: von 09.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 15:
Hüttendorf
Wahllokal: Hüttendorf, Obere Landstraße 34, Pfarrheim
Wahlzeit: von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 16:
Kettlasbrunn
Wahllokal: Kettlasbrunn, Veltlinerstraße 4, Gasthaus Schmidt
Wahlzeit: von 08.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 17:
Paasdorf
Wahllokal: Paasdorf, Zur Kirche 18, Kindergarten
Wahlzeit: von 08.00 bis 14.00 Uhr
Die Verbotszone beträgt beim Wahllokal in Paasdorf, aufgrund der Nähe zur Kirche, 20 Meter im Umkreis.
Wahlsprengel 18:
Siebenhirten und Hörersdorf, Am Waldrand 45, 47 und 49
Wahllokal: Siebenhirten, Rochusstraße 1, Schule-Gemeindekanzlei
Wahlzeit: von 08.00 bis 14.00 Uhr
Die Verbotszone beträgt beim Wahllokal in Siebenhirten, aufgrund der Nähe zur Kirche, 20 Meter im Umkreis.
Wahlsprengel 19:
Anstaltenwahllokal
Wahllokal: Liechtensteinstraße 69-71, NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mistelbach
Wahlzeit: von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die Verbotszone beträgt bei den Wahllokalen der Sprengel 1-16 sowie des Sprengels 19 einen Umkreis von 50 Metern.
Alle Wahllokale sind für Wahlkartenwähler zugelassen.