Gleich direkt:

Hauptinhalt:

Gleich zwei illegale Müllablagerungen im Gemeindegebiet von Mistelbach

Copyright StadtGemeinde Mistelbach: Illegale Müllablagerung in Eibesthal

Copyright StadtGemeinde Mistelbach: Illegale Müllablagerung in Eibesthal

Copyright StadtGemeinde Mistelbach: Illegale Müllablagerung in Lanzendorf

Copyright StadtGemeinde Mistelbach: Illegale Müllablagerung in Lanzendorf

17. Dezember 2020

Und sie reißt nicht ab, die Serie illegaler Müllablagerungen innerhalb der Großgemeinde von Mistelbach! Nun traf es die Ortsgemeinde Eibesthal, wo in einem Windschutzgürtel ein Sessel, ein Malerkübel sowie ein Gartenzwerg von einem oder mehreren Unbekannten auf einfachem Weg entsorgt wurden, sowie erneut die Ortsgemeinde Lanzendorf, wo man sich unter anderem von einem Kinderwagen und sonstigem Unrat entledigt hat. In beiden Fällen wurde der achtlos weggeworfene Müll bereits von den Mitarbeitern des Bauhofs der StadtGemeinde Mistelbach eingesammelt und fachgerecht entsorgt.

Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.

Zum Seitenanfang springen