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Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer: Bezirksstelle Mistelbach holte fast 1,9 Millionen Euro für Beschäftigte

Foto zur Verfügung gestellt

22. August 2019

76.549 Arbeitnehmer hat die Arbeiterkammer Niederösterreich in den ersten sechs Monaten des Jahres geholfen. „Für diese Mitglieder haben wir 26 Millionen Euro erkämpft“, erklärte Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und Österreichischer Gewerkschaftsbund Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser anlässlich der Halbjahresbilanz-Pressekonferenz der Arbeiterkammer Niederösterreich. „Häufig ging es um Leistungen, die die Arbeitnehmer erbracht haben, die aber nicht bezahlt wurden“, so Wieser. Besonders problematische All-in-Verträge beschäftigen derzeit die Experten der Arbeiterkammer. „Zwei Drittel der laufenden gerichtlichen Arbeitsrechtsfälle bei den Landesgerichten in Niederösterreich betreffen Fälle, die über die Arbeiterkammer Niederösterreich Rechtsschutz erhalten. Das zeigt ganz deutlich, dass unsere Mitglieder den Weg zu uns finden und unsere Leistungen in Anspruch nehmen“, so Wieser weiter.

1,892 Millionen Euro im Bezirk für Arbeiterkammer-Mitglieder erkämpft
„Konkret 1,892.796 Millionen Euro haben wir für unsere Mitglieder im Wirkungsbereich der Bezirksstelle Mistelbach im ersten Halbjahr 2019 erkämpft“, erklärte Rudolf Westermayer, Leiter der Bezirksstelle Mistelbach bei der Halbjahresbilanz-Pressekonferenz der Bezirksstelle. „Unsere Bezirksstelle bewährt sich als Informationsstelle und Verbündete unserer Mitglieder vor Ort. Durch die kompetenten Mitarbeiter in örtlicher Nähe ist ein breites Angebot für unsere Mitglieder gewährleistet“, so Westermayer.

Bilanz 1. Halbjahr 2019 – Bezirk Mistelbach
Leistungen im Überblick:
Beratungen: 2.870
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 1,504.085 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 1,152.758 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 1,892.796 Euro

Ein Beispiel aus der Arbeit der Bezirksstelle:
Ein 47-jähriger LKW-Fahrer, der seit 2015 vollzeitbeschäftigt bei einem Güterbeförderungsunternehmen beschäftigt war, wandte sich an die Bezirksstelle Mistelbach. Denn nach einem Arztbesuch im März 2019 war ihm zuvor mitgeteilt worden, dass er eine Operation benötigt. Der Termin dafür wurde für Mai 2019 festgelegt. Diesen Operationstermin hat der LKW-Fahrer seinem Dienstgeber auch mitgeteilt. Da die Beschwerden leider schlimmer wurden, wurde er mit 9. Mai 2019 krankgeschrieben. Auch das meldete er nachweislich in der Firma.

Erst als er Ende Mai 2019 die Endabrechnung von der Firma bekam, erfuhr er, dass er mit 26. Mai 2019 gekündigt sei und somit auch kein Krankengeld Anspruch durch die Firma mehr besteht.

Beim Beratungsgespräch wurde schnell klar, dass der Dienstgeber ihm rückwirkend also noch vor der Meldung des Krankenstandes gekündigt hat. Da jedoch der Arbeitnehmer alles nachweislich dem Dienstgeber übermittelt hat und ein Kündigungsschreiben vom Dienstgeber nicht erhalten hat, wurde von der Arbeiterkammer Niederösterreich gemäß den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes das Krankengeld bis zum Ende des Krankengeldanspruchs bis zum 3. Juli 2019 vom Dienstgeber gefordert und auch zwischenzeitlich beglichen. Auch das Teilentgelt (50%) wurde bei der NÖ Gebietskrankkasse beantragt und auch schon überwiesen. Somit konnten rund 2.300 Euro brutto für den LKW-Fahrer erstritten werden. „Bei diesem Fall zeigt sich wieder deutlich: immer alles nachweislich den Dienstgeber übermitteln“, so Rudolf Westermayer und ergänzt: „So kann die Arbeiterkammer Niederösterreich ihren Mitgliedern wirkungsvoll zu ihrem Recht verhalfen.“

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