17. Oktober 2019
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Mag. Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von 135 Euro zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes (Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach, Eckeingang Oberhoferstraße/Hauptplatz) beantragt werden. Anträge können bis Montag, dem 30. März 2020, durch Vorlage eines Einkommensnachweises und der E-Card gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss können erhalten:
o) Bezieher von Ausgeichszulage, Mindestpension,
Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld
o) Sonstige Einkommensbezieher, deren Einkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht
übersteigt.
Die Einkommenshöchstgrenzen für Alleinstehende mit und ohne Kinder, Ehepaare mit und ohne Kinder etc. können beim Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach direkt bei der Antragsstellung erfragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Nähere Informationen:
Bürgerservice Mistelbach
Hauptplatz 6
2130 Mistelbach
Tel.: 02572/2515-2130
E-Mail: amt@mistelbach.at
Internet: www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
Offizielles Schreiben vom Amt der NÖ Landesregierung