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Heizkostenzuschuss 2021/2022

04. November 2021

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes (Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach, Eckeingang Oberhoferstraße/Hauptplatz) beantragt werden.

Anträge können bis 30. März 2022 durch Vorlage eines Einkommensnachweises und der E-Card  gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Den Heizkostenzuschuss können erhalten:

·         BezieherInnen von Ausgeichszulage, Mindestpension, Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld

·         Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Einkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Einkommenshöchstgrenzen für Alleinstehende mit und ohne Kinder, Ehepaare mit und ohne Kinder etc. können beim Bürgerservice der StadtGemeinde Mistelbach direkt bei der Antragsstellung erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

 

Infos
Bürgerservice Mistelbach
T 02572/2515-2130
E amt@mistelbach.at
I www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html

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