03. Oktober 2024
In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten. Als ersten Schritt ist mit dem eigenen Versicherungsunternehmen abzuklären, ob eine Schadensdeckung gegeben ist.
Laut der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften formlos bei jener Gemeinde zu melden, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist.
Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Schadensaufnahme. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.
Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar.
Geben Sie der Schadenskommission unbedingt bekannt, ob Sie eine Versicherung haben und die Höhe der Leistung der Versicherung. Die Höhe der Auszahlung der Versicherung können Sie auch nachmelden.
Die Gemeinde übermittelt die Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle an das Land Niederösterreich, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Dort wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.
Die Beihilfe beträgt bis zu 20% der anerkannten Gesamtschadenssumme.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann – nach eingehender Prüfung des Schadensfalls – abweichend von den in dieser Richtlinie festgelegten Beihilfesätzen bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger außerordentlicher Belastungen (z.B. chronischer Krankheit, Behinderung, besondere Sorgepflichten) sowie im Fall einer Existenzgefährdung eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzung für die Einzelfallprüfung ist ein begründeter Antrag der Geschädigten oder des Geschädigten sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.
Katastrophenhilfe für Private:
Für die Schadensaufnahme wichtige Informationen und Formulare
Internet: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html
Schäden bei Gewerbebetrieben aufgrund der aktuellen Hochwassersituation:
Wenn es aufgrund der Wetterereignisse zu Schäden bei Gewerbetreibenden gekommen ist, teilen Sie bitte die betroffenen Unternehmen der Wirtschaftskammer Niederösterreich mit. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich leistet neben dem Land Niederösterreich (Katastrophenfonds) finanzielle Unterstützung. Bei Begehungen der Schadenskommissionen (nur bei Gewerbetreibenden) ist die Wirtschaftskammer Niederösterreich ebenfalls dabei. Diesbezüglich wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Bezirksstelle zur Terminisierung für die Begehungen durch die Kommission ersucht.
Katastrophenhilfe für Gewerbetreibende:
Internet: www.wko.at/noe/hochwasser-unterstuetzungen-services-und-informationen
Hochwasserhilfe für Mitglieder der NÖ Landarbeiterkammer:
Die NÖ Landarbeiterkammer unterstützt ihre Mitglieder mit einem Sofortdarlehen für Unwetterschäden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich wird für allfällige Schäden an und in deren Häusern ein zinsenloses Sofortdarlehen in der Höhe von bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Katastrophenhilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft:
Internet: https://noe.landarbeiterkammer.at
Unterstützung der Caritas Erzdiözese Wien – Katastrophenhilfe:
Betroffene können Anträge zur Überbrückungshilfe/Soforthilfe stellen.
Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich dient dazu, bis zum Einsetzen der ersten Zahlungen der Behörden und der Versicherungen, den täglichen Bedarf zu sichern und schnelle Hilfe zu leisten, wie etwa durch den Ankauf dringend benötigter Haushaltsgeräte, kleine Einrichtungsgegenstände oder die Durchführung kleinerer Renovierungsarbeiten.
Maximale Auszahlung:
bis 2.100 Euro pro Haushalt
Förderkriterien:
o) Privathaushalte
o) als Hauptwohnsitz genutzt
o) Schäden im Wohnbereich inkl. Keller
o) privater Wohnraum
WICHTIG:
Österreich hilft Österreich ist ein Zusammenschluss aller Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, und Volkshilfe) – d.h. es ist nur ein Antrag bei einer der Hilfsorganisationen sinnvoll/zulässig.
Was wird für den Antrag benötigt?
o) Lichtbildausweis
o) Meldezettel
o) Foto der Schäden
o) eventuell Foto von der Schadenskommission
o) Bankverbindung
Nähere Informationen:
Internet: www.caritas-wien.at/hochwasserhilfe