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Hundeauslaufzone – Ort der Begegnung: Seien Sie fair!

Copyright StadtGemeinde Mistelbach: Die Hundeauslaufzone Mistelbach

18. Juni 2020

Die StadtGemeinde Mistelbach hat im Jahr 2018 eine Hundeauslaufzone mit dem Ziel geschaffen, Hunden Freiräume für Bewegung ohne Leine, Auslauf sowie spielerischen Kontakt mit Artgenossen zu bieten. Zusätzlich wurde beim Zugang zur Hundeauslaufzone eine Wasserentnahmestelle installiert, damit bei längerem Aufenthalt die Möglichkeit der Flüssigkeitsaufnahme besteht. Im Sinne einer wechselseitigen Rücksichtnahme auch den anderen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern gegenüber wird darum ersucht, die Hundeauslaufzone reinzuhalten. Hundekot und Müll müssen im Abfalleimer entsorgt werden!

Die StadtGemeinde Mistelbach verweist auf die Rechtsvorschrift des NÖ Hundehaltegesetzes § 8 (2), die folgenden Passus beinhaltet:

„Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich (darunter fällt auch die Hundeauslaufzone) hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.“

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