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Illegale Abfallsammlungen durch ausländische Staatsbürger

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

26. August 2021

Aus gegebenem Anlass macht die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach auf eine Problematik illegaler Abfallsammlungen durch ausländische Staatsbürger aufmerksam. Per Flugzettel wurde in einer Gemeinde des Verwaltungsbezirkes Mistelbach eine Sammlungsaktion von einer sogenannten „Abfallsammelbrigade“, derzeit einer „Familie“ aus Ungarn stammend, angekündigt. In diesem Flugblatt ist vermerkt, dass „alles, was nicht gebraucht wird“, von dieser „Familie“ übernommen wird. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden mit diesem Flugblatt aufgefordert, Gegenstände in einer bestimmten Zeit vor dem Haus zu deponieren. Da bei der Liste der gesammelten Gegenstände (siehe unten) hervorgeht, dass sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle gesammelt werden, ist für diese Abfälle eine Sammelerlaubnis gemäß § 24a AWG 2002 erforderlich. Diese illegalen „Abfallsammelbrigaden“ verfügen jedoch über keine Erlaubnis für die Sammlung gemäß den abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, weshalb die durchgeführten Sammlungen rechtswidrig sind. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur die Vertreter dieser „Abfallsammelbrigaden“ rechtswidrig handeln, sondern auch jene Personen (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Nutzungsberechtigte), die der Aufforderung gemäß dem Flugblatt Rechnung tragen, sodass beide Seiten mit Verwaltungsstrafen zu rechnen haben.

Nachfolgende Materialien werden in diesem Flugblatt genannt:
Autoradio, Autoreifen, Betonmischer, Bohrmaschinen, Computer, Fahrräder, Fenster/Türen, Fernseher, Haushaltsmaschinen, Kessel/Ofen, Kleidung, Kupfer, Mischmaschine, Moped, Radiatoren, Rasenmäher, Schmuck, Teppiche, usw.

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