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Illegale Müllablagerung im Gemeindegebiet von Lanzendorf

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

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28. Mai 2020

Wieder einmal liegt ein Fall von illegaler Müllablagerung innerhalb der Großgemeinde von Mistelbach vor, diesmal in einem Feldweg im Gemeindegebiet von Lanzendorf in Fahrtrichtung Schrick, kurz nach der Abzweigung Höbersbrunn. Dort hat ein Unbekannter bzw. haben mehrere Unbekannte etwa gegen Dienstag, dem 19. Mai, auf einfachem Weg eine große Menge Restmüll – darunter unter anderem Teppiche, Sessel und weiteren Unrat – entsorgt. Nach Beseitigung der Missstände durch zwei Mitarbeiter des Bauhofs der StadtGemeinde Mistelbach war ein kompletter Kleinbus bis an die Dachfront prall mit Müll gefüllt!

Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.

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