12. November 2020
Und erneut liegt ein Fall von illegaler Müllablagerung innerhalb der Großgemeinde von Mistelbach vor, diesmal in einem Windschutzgürtel im Gemeindegebiet von Mistelbach in Richtung Siebenhirten. Dort hat ein Unbekannter bzw. haben mehrere Unbekannte auf einfachem Weg eine große Menge Baustellenschutt – darunter unter anderem einen Sack Trockenbeton und Klebespachtelmasse, mehrere Baustoffkübel sowie diversen Unrat – entsorgt. Ein großer Dank gebührt Herrn Karl Pollak, der die Verunreinigung auf kurzem Weg in seinen PKW verladen und ins Wertstoffsammelzentrum gebracht hat!
Die StadtGemeinde Mistelbach macht darauf aufmerksam, dass nach Beschluss im Mistelbacher Gemeinderat vom Jahr 2014 Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen geregelt sind, in dem der Bürgermeister oder der von ihm Beauftragte, unabhängig von einer Strafe, durch Bescheid die Beseitigung von verursachten Missständen sofort und unter Fristsetzung anordnen und sicherstellen kann. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG in der jeweils geltenden Fassung vom Bürgermeister bestraft.