10. Juli 2025
Nachdem sie die gesetzlichen Vorgaben und jagdlichen Voraussetzungen erfüllt haben, haben sieben Jägerinnen und Jäger aus dem Bezirk Mistelbach in den letzten Monaten den Kurs beim Schützenverein Mistelbach besucht und haben sich schlussendlich auch zur Jagdaufseher-Prüfung angemeldet.
Die „Prüfung für den Wachdienst zum Schutz der Jagd“ fand Ende Juni vor einer Kommission bei der Bezirksverwaltungsbehörde Mistelbach statt. Die sieben Kandidatinnen und Kandidaten mussten dort ihr erlerntes Wissen, allen voran über geltende Gesetze, Bestimmungen und jagdrechtlichen Nebengesetze mit Strafrecht und Jagdbezug in mündlicher Form unter Beweis stellen und zudem eine schriftliche Prüfung ablegen.
Vier haben bestanden:
Letztendlich konnten sich eine Dame und drei Herren über eine bestandene Jagdaufseher-Prüfung freuen. Sie können nun als Jagdaufseher beeidet und in einem Revier in den Dienst gestellt und in Verwendung genommen werden.
Was ist ein Jagdaufseher/eine Jagdaufseherin?
Ein Jagdaufseher bzw. eine Jagdaufseherin ist eine Person, die vom Jagdausübungsberechtigen der Behörde gegenüber als solche gemeldet wurde. Sie hat den Status einer öffentlichen Wache und hat als solche polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist der „verlängerte Arm“ der Behörde, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdrechtes geht.
Der Jagdaufseher bzw. die Jagdaufseherin hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
o) Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Wildes
o) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und behördlichen Anordnungen
o) Überwachung der Einhaltung sonstiger einschlägiger, insbesondere strafrechtlicher Bestimmungen
o) Betreuung des Wildes
o) Schutz des Wildes vor Wilddieben und Raubzeug
Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind berechtigt und verpflichtet bei Übertretungen von Vorschriften Anzeigen zu erstatten. So haben sie z.B. Personen anzuzeigen, deren Hunde im Wald frei herumlaufen, da diese eine Gefährdung für das Wild darstellen. Sie haben – unter bestimmten Voraussetzungen – auch das Recht Personen, die gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, festzunehmen, um sie zur Feststellung von deren Identität der Polizei vorzuführen.
Nähere Informationen:
Jagdbezirk Mistelbach
Internet: www.jagdbezirk-mistelbach.at