28. Mai 2025
Das Land Niederösterreich hat die Initiative „Kastriere 1, rette 100!“ ins Leben gerufen, um das Tierleid von Streunerkatzen nachhaltig zu verringern. Bei Streunerkatzen handelt es sich um verwilderte Hauskatzen, die ohne Menschenkontakt aufgewachsen sind und deswegen extrem scheu sind (nicht zu verwechseln mit Freigängerkatzen).
Damit die Zahl der wildlebenden, streunenden Katzen nicht zunimmt, ist auf präventive Maßnahmen großes Augenmerk zu leben. Dabei ist die Kastration von Streunerkatzen die wirksamste Methode. Gelingen kann das nur durch eine flächendeckende Kastration. Mit Zustimmung der jeweiligen Standortgemeinde können Streunerkatzen kostenlos kastriert werden. Die Kosten werden dabei zu zwei Dritteln vom Land Niederösterreich und zu einem Drittel von der jeweiligen Gemeinde übernommen. Die Tierschutzvereine wie z.B. der Verein Pfötchenhilfe in Mistelbach und das Land Niederösterreich unterstützen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Gemäß Tierhaltungsverordnung sind Katzen mit Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt auch für Katzen und Kater, die auf einem Bauernhof gehalten werden. Einzige Ausnahme sind nur Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden, sie unterliegen nicht der Kastrationspflicht.
Wer die Kastrationspflicht nicht einhält, riskiert Geldstrafen bis 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis 7.500 Euro.
Voraussetzungen für die Förderung des Landes NÖ sind u.a.:
o) Es muss sich um eine Streunerkatze handeln und nicht um eine Hauskatze
o) In der zuständigen Gemeinde ist die Entscheidung bez. Förderung einzuholen, bevor die Streunerkatze zum Tierarzt gebracht wird und
o) die Katze ist an ihrem angestammten Platz zurückzubringen.
Nähere Informationen:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-15237
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at