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Kehrung des Streusplittes in der Großgemeinde

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

02. April 2020

Bedingt durch das Corona-Virus COVID-19 musste die planmäßig vorgesehene Kehrung des Streusplittes in der Stadt und den Ortsgemeinden unterbrochen werden. Nach Rücksprache mit der Firma Poyss werden ab Montag, dem 6. April, wieder zwei Kehrmaschinen im Einsatz sein, die ab diesem Zeitpunkt mit der Fortsetzung der Kehrung des Streusplittes in nachfolgender Reihenfolge beginnen:

1) Eibesthal (Rest)
2) Ebendorf
3) Hüttendorf
4) Lanzendorf


Sobald die Kehrung des Streusplittes in den einzelnen Ortsgemeinden abgeschlossen ist, wird mit der kompletten Kehrung der Stadt begonnen. Hierzu werden – wie in den vergangenen Jahren – in bewährter Weise Halte- und Parkverbotstafeln aufgestellt, um rechtzeitig im Vorfeld auf die Kehrung hinzuweisen.

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