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Kinderbetreuung in Mistelbach

Copyright StadtGemeinde Mistelbach (v.l.n.r.): Stadträtin Dora Polke, Karoline Scheiner-Hörmann und Bürgermeister Christian Balon, MSc

16. Januar 2020

Mistelbach gilt als eine der am dynamischsten und schnellst wachsenden Städte in Niederösterreich. Mit dieser Entwicklung einher geht nicht nur die Verpflichtung einer Kommune, auch die entsprechende Infrastruktur wie Kanal, Wasser oder Straßen zur Verfügung zu stellen, sondern gerade für junge Familien bzw. Familien mit Kleinkindern die entsprechenden Kinderbetreuungsplätze für den Nachwuchs anzubieten. Hier kommt die StadtGemeinde Mistelbach ihrer Verpflichtung mit einem umfangreichen Betreuungsangebot – sowohl während der Schulzeit, wie auch in der Ferienzeit für Kleinst- bis Volksschulkinder – vollends nach, wie die nachfolgende Statistik eindrucksvoll beweist.

Details zur Kinderbetreuung in der Großgemeinde:
Kinder von 1 bis 2,5 Jahren:
o) die Betreuung erfolgt in der Kindergruppe Rappel-Zappel
o) gleichzeitig können bis zu 15 Kinder betreut werden
o) unabhängig von der Anzahl der Kinder ist die Kindergruppe Rappel-Zappel – wenn benötigt –
    bis 17.00 Uhr geöffnet
o) Schließtage: drei Wochen in den Sommerferien, in den Weihnachts- und Semesterferien sowie zu
    Leopoldi und Allerseelen

Kinder von 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt:
o) die Betreuung erfolgt in den NÖ Landeskindergärten, von denen es vier in Mistelbach sowie fünf
    in den Ortsgemeinden gibt
o) dies sind in Summe 20 Kindergartengruppen
o) im Kindergartenjahr 2019/2020 werden aktuell 376 Kinder betreut
o) die Betreuung ist von 07.00 bis 13.00 Uhr kostenlos
o) viermal im Jahr findet eine Bedarfserhebung für das benötigte Betreuungsausmaß statt (zu Beginn
    des Kindergartenjahres, am 1. Dezember und am 1. März sowie gesondert für die Ferienbetreuung).
    In dringenden Fällen ist auch eine Änderung des Betreuungsausmaßes auch zu anderen Zeitpunkten
    möglich, vorausgesetzt der Betreuungsschlüssel passt.
o) laut NÖ Kindergartengesetz müssen drei Kinder für das Ausmaß der Nachmittagsbetreuung
    angemeldet sein. Die StadtGemeinde Mistelbach bietet jedoch eine Nachmittagsbetreuung auch
    dann an, wenn nur zwei Kinder angemeldet sind, vorausgesetzt das Personal kommt mit den
    Stunden aus.
o) die StadtGemeinde Mistelbach stellt auf eigene Kosten drei Stützkräfte für die Unterstützung von
    schwierigen Situationen zur Verfügung.
o) kommt eine Betreuung bis 17.00 Uhr zustande und auch nur ein Kind benötigt eine Betreuung nach
    17.00 Uhr, wird gegen eine gesonderte Verrechnung ebenfalls eine Betreuung angeboten. Dasselbe
    gilt außerdem für die Zeit vor 07.00 Uhr.

Volksschulkinder:
o) Frühbetreuung der Kinder ab 06.45 Uhr
o) nach der Schule ist eine Betreuung bis 18.00 Uhr möglich

Ferienbetreuung für…
… Kindergartenkinder:
o) in den ersten und letzten drei Ferienwochen wird in allen NÖ Landeskindergärten eine
    Ferienbetreuung angeboten, vorausgesetzt fünf Kinder sind angemeldet.
o) zusätzlich wird auch – mit Ausnahme der neun Ferienwochen – im Praxiskindergarten im
    Bundesschulzentrum eine Ferienbetreuung angeboten. Ab 2020 bietet die StadtGemeinde
    Mistelbach dann auch in den ersten drei Ferienwochen eine Ferienbetreuung im Praxiskindergarten
    an.

… Volksschulkinder:
o) tagesweise Anmeldung möglich, wahlweise nur am Vormittag oder auch inkl. Nachmittag
    (bis 17.00 Uhr).
o) die Kosten für das Mittagessen werden von der StadtGemeinde Mistelbach übernommen.

Aktuelle Öffnungszeiten:
NÖ Landeskindergarten „Stadt“:
Montag bis Freitag: von 07.00 bis 16.30 Uhr

NÖ Landeskindergarten „Erich Bärtl-Straße“:
Montag bis Donnerstag: von 07.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: von 07.00 bis 16.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten „Am Schloßberg“:
Montag bis Freitag: von 07.00 bis 16.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten „Mistelbach Nord“:
Montag bis Donnerstag: von 07.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: von 07.00 bis 16.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Lanzendorf:
Montag, Donnerstag und Freitag: von 07.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: von 07.00 bis 15.30 Uhr

NÖ Landeskindergarten Kettlasbrunn:
Montag bis Donnerstag: von 07.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: von 07.00 bis 13.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Eibesthal:
Montag bis Donnerstag: von 07.00 bis 15.30 Uhr
Freitag: von 07.00 bis 13.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Paasdorf:
Montag und Mittwoch: von 07.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 07.00 bis 13.00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Hörersdorf:
Montag und Mittwoch bis Freitag: von 07.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag: von 07.00 bis 17.00 Uhr

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