11. September 2025
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mistelbach beabsichtigt für das gesamte Gemeindegebiet das Örtliche Entwicklungskonzept (Flächenwidmungsplan GZ. 10.900-25/01) abzuändern.
Der Entwurf dazu wird gemäß § 25a Abs. 1 des NÖ – Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von Dienstag, 16. September bis Dienstag, 28. Oktober, von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauamt der Stadtgemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.
Außerdem besteht die Möglichkeit in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt unter www.mistelbach.at/amtstafel in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.
Jede/Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die Verfasserin/Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.