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KUNDMACHUNG – Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes - Neue Darstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

05. Oktober 2023

Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für das gesamte Stadtgebiet das Örtliche Raumordnungsprogramm (Örtliches Entwicklungskonzept GZ. 10.900-23/02) abzuändern. Das Örtliche Entwicklungskonzept wird neu dargestellt.

Der Entwurf dazu wird gemäß § 25 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von Dienstag, dem 29. August bis Dienstag, dem 10. Oktober, von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadtGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Bei telefonischer Voranmeldung (Tel. 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich. 

Außerdem besteht die Möglichkeit in dieser Zeit auf der Website der Stadt in die Unterlagen Einsicht zu nehmen: 48. Änderung - Überarbeitung Örtliches Entwicklungskonzept - Mistelbach an der Zaya im Weinviertel
Die Kundmachung ist auf der digitalen Amtstafel - Mistelbach an der Zaya im Weinviertel ersichtlich.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die Verfasserin/Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Infoveranstaltung zum Örtlichen Entwicklungskonzept
Am Mittwoch, dem 27. September 2023, wird es von 16.00 bis 20.00 Uhr eine Bürgerinformation zum Örtlichen Entwicklungskonzept im Stadtsaal Mistelbach geben. Nähere Infos folgen in KW 37 unter: www.mistelbach.at/politik-buergerservice/presse/news

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