23. Januar 2020
Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Eibesthal, Hörersdorf, Hüttendorf, Lanzendorf, Mistelbach und Paasdorf den Bebauungsplan abzuändern und digital neu darzustellen und die Bebauungsvorschriften zu überarbeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes für die oben beschriebene Plandarstellung wird gemäß § 34 Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von Mittwoch, dem 18. Dezember 2019, bis Mittwoch, dem 29. Jänner 2020
von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadtGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister
Christian Balon, MSc
Änderungspunkte