10. Juli 2025
Das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht) hat gemäß § 13 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 folgendes kundgemacht: Die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. hat mit Eingabe vom 29. Mai 2024 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung für das Vorhaben „Windpark Kettlasbrunn 3“ gestellt. Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
Die Projektunterlagen und der Genehmigungsantrag lagen von 14. Februar bis 1. April 2025 in der Stadtgemeinde Mistelbach, Sulz im Weinviertel und Gaweinstal sowie beim Amt für NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Kundmachung auf der Amtstafel
Nun wird mitgeteilt, dass das die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen inkl. Anhang sowie die zu Grunde liegenden Teilgutachten von 02. Juli bis einschließlich 31. Juli 2025 auf der Amtstafel der Stadtgemeinde Mistelbach zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
Zusätzlich finden Sie die Unterlagen bis einschließlich 31.07.2025 im Internet abrufbar unter: evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H., Windpark Kettlasbrunn 3; Ansuchen um Genehmigung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 im Großverfahren; Kennzeichen WST1-UG-67-2023 - Land Niederösterreich
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