Gleich direkt:

Hauptinhalt:

KUNDMACHUNG: Örtliches Entwicklungskonzept

Copyright StadtGemeinde Mistelbach

05. September 2019

Der Gemeinderat der StadtGemeinde Mistelbach beabsichtigt für die Katastralgemeinden Hüttendorf, Lanzendorf, Mistelbach und Siebenhirten das örtliche Entwicklungskonzept abzuändern und digital neu darzustellen.

Der Entwurf dazu wird gemäß § 25 Abs. 1-5 des NÖ–Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von Dienstag, dem 30. Juli 2019, bis Dienstag, dem 10. September 2019,

von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt der StadGemeinde Mistelbach zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Bei telefonischer Voranmeldung (Tel.: 02572/2515-5415) ist die Einsicht auch außerhalb der Parteienverkehrszeiten möglich.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister
Dr. Alfred Pohl, e.h.

Zum Seitenanfang springen